Kündigung der Mitgliedschaft beim BKPV und Wechsel zur staatlichen Rechnungsprüfung am Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Nach Art. 105 GO werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch den Verband, in den übrigen Gemeinden durch die staatliche Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt.
Gemeinden unter 5000 Einwohner sind in der Regel der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zugeordnet, können als freiwilliges Mitglied jedoch dem BKPV beitreten.
Bis zur Trennung von der VG war der Markt Lupburg zusammen mit der Stadt Parsberg Mitglied des BKPV. Nach der Trennung hätte die Möglichkeit zum Wechsel bestanden. Der Markt Lupburg hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und blieb bis dato freiwilliges Mitglied des Prüfungsverbandes.
Für die Mitgliedschaft wird ein jährlicher Beitrag erhoben (zuletzt 972,41 € für das Jahr 2021). Die alle vier Jahre fälligen überörtlichen Prüfungen werden gesondert abgerechnet.
Für die letzte Prüfung sind insgesamt Kosten in Höhe von rd. 30.000 € angefallen.
Die Prüfungen durch den BKPV sind sehr umfangreich und detailliert, zielen aber überwiegend auf größere Gemeinden und Städte ab, so dass den besonderen Umständen kleinerer Gemeinden (weniger Personal, überwiegend keine „spezialisierten“ Sachbearbeiter sondern Allrounder, beengte räumliche Verhältnisse, etc.) nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
Sehr deutlich wurde dies in der im Jahr 2015 veranlassten Organisationsuntersuchung, die zu einem großen Teil auf Vergleichszahlen anderer geprüfter Mitgliedsgemeinden basierte, sich in der Praxis jedoch bei uns nur schwer umsetzen lässt.
Die Verwaltung schlägt daher einen Wechsel zur staatlichen Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt vor, da davon auszugehen ist, dass hier mehr Erfahrung mit kleineren Gemeinden besteht als dies beim BKPV der Fall ist und ein engerer fachlicher Austausch stattfinden kann.
Für die Prüfungen der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen werden ebenfalls Benutzungsgebühren erhoben. Diese betragen 475 € je Prüfer und 387 € je Prüfungsgehilfen für jeden vollen Prüfungstag (Vergleich BKPV: 80 € pro Stunde).

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beendet die Mitgliedschaft beim BKPV zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Beschluss

Der Markt Lupburg beendet die Mitgliedschaft beim BKPV zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:11 Uhr