Die Verwaltung legt folgenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vor:
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.218.446 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.732.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.“
Der Vorbericht der Kämmerei, der Haushaltsplan inkl. Anlagen, der Stand der Rücklagen, der Stand der Schulden sowie der Stellenplan liegen dem Marktrat vor bzw. sind im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme hinterlegt.