Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Pläne (Bauort: Niederhofen 1):
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher entweder dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB oder dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
In jüngster Vergangenheit wurde auf dem östlichen Nachbargrundstück, FlNr. 58, ebenfalls eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses gestellt, welche vom Landratsamt Neumarkt positiv verbeschieden wurde.
Aus diesem Grund kann auch dieses Bauvorhaben noch dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden, weshalb eine Bebauung mit dem geplanten Einfamilienhaus grundsätzlich zulässig wäre.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:17 Uhr