Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Pläne (Bauort: Niederhofen 1):
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher entweder dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB oder dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
In jüngster Vergangenheit wurde auf dem östlichen Nachbargrundstück, FlNr. 58, ebenfalls eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses gestellt, welche vom Landratsamt Neumarkt positiv verbeschieden wurde.
Aus diesem Grund kann auch dieses Bauvorhaben noch dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden, weshalb eine Bebauung mit dem geplanten Einfamilienhaus grundsätzlich zulässig wäre.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2021 11:17 Uhr