Grünflächengestaltung Baugebiet "Hofäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Nach § 9 Abs. 1 Nrn. 15 und 22 BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen öffentliche und private Grünflächen, Sport- und Spielplätze und Kinderspielplätze festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan „Hofäcker“ sieht eine Teilfläche von 476 qm dementsprechend als öffentliche Grünfläche vor. Durch die Kennzeichnung dieser Fläche gemäß der Planzeichenverordnung ist lediglich Rechtssicherheit vor möglichen Anwohnerklagen aufgrund Lärmbelästigung hergestellt nicht jedoch ein Rechtsanspruch, dass tatsächlich auch ein Spielplatz errichtet wird.

In den Vorplanungen zum Bebauungsplan war vorgesehen, auf dieser Grünfläche eine Begegnungsfläche mit Sitzgelegenheiten und maximal einem Spielgerät für die Nachbarschaft zu errichten.
Eine Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes sieht die Bayerische Bauordnung erst bei einer Bebauung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen vor. Diese Norm bezieht sich jedoch nur auf private Kinderspielplätze.

In einer Entfernung von rd. 500 Metern Luftlinie befindet sich ein großer Kinderspielplatz an der Grundschule. In einer Entfernung von rd. 750 Metern Luftlinie ist ein weiterer Spielplatz im Baugebiet „Ullabreite“.

Ansonsten befindet sich in keiner weiteren Wohnsiedlung eine entsprechende Grünfläche / ein Spielplatz im Hauptort Lupburg.

Nachdem die überwiegende Bebauung im Gemeindebereich aus Ein- bzw. Zweifamilienhäusern mit ausreichend großen Grundstücken besteht sowie es sich insgesamt um eine ländlich geprägte Wohngegend mit viel Zugang zu „freier Natur“ handelt, wird von Seiten der Verwaltung zwar die Aufstellung von Sitzgelegenheiten und Begrünung der Fläche im Baugebiet befürwortet, nicht jedoch die Errichtung eines Kinderspielplatzes.

Diskussionsverlauf

Tenor der verschiedenen Wortmeldungen der Markträte ist, dass auf jeden Fall ein bis zwei Spielgeräte für Kleinkinder zusätzlich zu Sitzgelegenheiten für die Erwachsenen aufgestellt werden sollten. Eine Begegnungsfläche für die Anwohner ergäbe nur Sinn, wenn gleichzeitig auch Spielmöglichkeiten für die Kinder vorhanden seien.

Bgm. Hauser und MR Meier wenden dagegen ein, dass ein bis zwei Geräte für Kleinkinder vermutlich nicht ausschlaggebend für einen Spielplatzbesuch sein werden und die Gefahr besteht, dass der Spielplatz nicht frequentiert wird, die Geräte aber dennoch regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen.

Beschluss

Im Baugebiet „Hofäcker“ wird kein Spielplatz sondern lediglich eine Grünfläche mit Sitzgelegenheiten errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Datenstand vom 09.08.2021 10:58 Uhr