Vergaberichtlinien für neue Bauplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 10

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde ein Entwurf von Vergaberichtlinien für neue Bauplätze erarbeitet, welcher dem Gemeinderat im Vorfeld zur Sitzung übersandt wurde.

Die Vergabe von Bauplätzen hat nach geltendem EU-Recht diskriminierungsfrei und transparent zu erfolgen. Der Markt Lupburg wird deshalb Richtlinien und ein Punktesystem  verwenden, welches auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung weiter fortgeschrieben wird.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Freistaat Bayern Mitte des Jahres 2017 in Abstimmung mit der europäischen Kommission neue Leitlinien zur Ausgestaltung von sog. „Einheimischenmodellen“ entwickelt.

Dieses Modell unterscheidet zwischen Bewerbungszugangsvoraussetzungen und der Auswahlentscheidung.

Da die Bauplätze nicht subventioniert, sondern zum Verkehrswert veräußert werden, wird bei der Zugangsvoraussetzung auf die Einhaltung von Vermögens- und Einkommensobergrenzen verzichtet, d.h. grundsätzlich darf sich jeder auf einen Bauplatz bewerben.

Bei der Auswahlentscheidung sind Ortsbezugskriterien (Wohnsitz in der Gemeinde bzw. Verweildauer) und soziale Kriterien gleichwertig zu gewichten, wobei Ortsbezugskriterien nur maximal zu 50 % in die Bewertung einfließen dürfen.
Eine Bevorzugung von Bewerbern allein anhand der Dauer der Ortszugehörigkeit ist nicht zulässig.

Zudem sollten an den Verkauf eines Grundstückes weitere Bedingungen geknüpft werden, wie zum Beispiel ein Bauzwang innerhalb einer festgelegten Frist (wurde in der Vergangenheit bereits so gehandhabt) und eines Verbots der Weiterveräußerung oder Vermietung des bebauten Grundstücks innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Bezugsfertigstellung ohne Zustimmung des Marktes.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg genehmigt den vorliegenden Entwurf der „Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet Ullabreite – Erweiterung II.

Diskussionsverlauf

Obwohl die Richtlinie sowie das vorgeschlagene Punkte- und Vergabesystem grundsätzlich begrüßt wird, konnte keine Einigung hinsichtlich der Wertung bzw. Gewichtung einzelner Kriterien herbeigeführt werden.
Die Verwaltung hat wiederholt auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, nämlich Ausgewogenheit zwischen Ortsbezugskriterien und sozialen Kriterien, wobei die Ortsbezugskriterien gesamt nicht höher gewichtet werden dürfen als die sozialen Kriterien, hingewiesen.
Dies sei Ausfluss aus der Umsetzung des EU-Rechts.
Innerhalb der Kriterien darf die von der Verwaltung vorgeschlagene Punkteverteilung selbstverständlich noch angepasst oder geändert werden. Diese sollten selbstverständlich vor dem Hintergrund des von der Gemeinde angestrebten Zieles der Vergabe betrachtet werden, sprich will die Gemeinde einen Fokus auf den Zuzug junger Paare, kinderreichen Familien, Arbeitskräfte, etc. legen.

Nachdem der Gemeinderat hier noch weiteren Diskussionsbedarf sieht, wird die Entscheidung über die Vergaberichtlinie auf eine nachfolgende Sitzung vertagt.

Datenstand vom 09.08.2021 10:58 Uhr