Bürgerversammlung Degerndorf am 08.10.2021
- Anfrage zum Stand „Leichenhaus“: Keine Änderung zum bisherigen Stand. Die Kirchenverwaltung hatte den Zuschussantrag aus dem Jahr 2016 mit Schreiben vom 16.09.2017 zurückgenommen. Eine erneute Antragstellung ist bislang nicht erfolgt. Friedhof und Leichenhaus befinden sich nicht in kommunaler Trägerschaft, daher sieht sich der Markt Lupburg nicht zuständig für die Sanierung (s. auch Anlagen). Ein Zuschuss kann aufgrund der aktuellen Satzung erfolgen.
- Die durchgeführten Straßenunterhaltungsmaßnahmen werden moniert. Zudem wird um Rückschnitt der Windschutzbepflanzung gebeten.
Bürgerversammlung See am 09.10.2021
Herr Erster Bürgermeister teilt mit, dass die Erbschaftsangelegenheit zwar mittlerweile abgeschlossen, der neue Eigentümer aber noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Herr Erster Bürgermeister teilt mit, dass dieser Radweg im Gesamtkonzept des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. bereits enthalten ist (3-Stufen-Plan – 1. Ortsumfahrung See – 2. Kreisstr. Parsberg – See – 3. Straße See – Willenhofen).
Weiter informiert er die Anwohner auf Nachfrage, dass die geplanten Zufahrtsstraßen zur Umgehungsstraße vorab unter Bürgerbeteiligung bzw. über die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung abgeklärt und besprochen werden.
- Anfrage wer die Bauarbeiten / Abbruch am Anwesen Obermeyer angeordnet hat, da der Zeitraum der Sperrung falsch in der Zeitung bekannt gegeben wurde.
Die Maßnahme wurde durch das Landratsamt angeordnet, die Gemeinde war informiert.
Bürgerversammlung Lupburg am 10.10.2021
- Einige Anwohner sprechen sich für eine Windkraftanlage bzw. Bürgeranlage aus? Derzeit gibt es keine diesbezüglichen Anfragen und es bestehen auch keine konkreten Planungen des Marktes.
Es wird festgestellt, dass mittlerweile ein Enteignungsverfahren eingeleitet wurde. Weiter wird die Errichtung einer Verkehrsinsel am Ortseingang Lupburg aus Degerndorf kommend beantragt.
- Eine große Diskussion löste die vergangene Maisernte aus. Es wurde die Frage gestellt, ob es keine Möglichkeit gäbe, den Landmaschinen die Ortsdurchfahrten, vor allem zur Nachtzeit, zu verbieten oder eine Beschränkung auf 30 km/h anzuordnen, da diese zu viel Lärm verursachen würden.
Der Markt Lupburg sieht sich hier nicht zuständig, da es sich zum einen um eine Kreisstraße handelt und zum anderen keine erkennbaren Verstöße gegen die Straßenverkehrsgesetze vorliegen. Es gibt demnach keinen vernünftigen Grund, öffentliche Straßen zu sperren.