Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Pläne:






Das Vorhaben liegt im Bereich der Bebauungspläne WA „Lupburg Nordwest“ und „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“.
Es werden folgende Abweichungen beantragt:

  1. Bebauung durch ein Zweifamilienwohnhaus mit zwei Vollgeschossen (EG + OG) anstelle einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss ( EG + DG).
  2. Dachneigung 20°, nicht ausgebaut, anstelle 37°
  3. Überschreitung der rückwärtigen, nordseitigen Baugrenzen, geringfügig um ca. 1,17 m – 2,265 m (Abstandsflächenübernahmeerklärungen der Nachbarn liegen vor).

Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Insbesondere wurde mit der Änderung des Bebauungsplanes ein Fokus auf eine Nachverdichtung im Baugebiet gelegt. Deshalb steht der Errichtung eines Zweifamilienhauses anstelle eines Einfamilienhauses nichts entgegen.
Die geringere Dachneigung findet sich auch im in unmittelbarer Nähe befindlichen Neubaugebiet „Hofäcker“ überwiegend wieder.
Pro Wohneinheit werden 2 Stellplätze ausgewiesen (Doppelgarage + 2 Stellplätze vor der Garage).

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:04 Uhr