Bebauungsplan "An der Hohenfelser Straße" - Billigung- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der in der Januarsitzung 2023 vorgestellte Vorentwurf wurde nochmals überarbeitet und liegt dem Gemeinderat nun zur Billigung vor.
Insbesondere wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Gebäudelänge maximal 21 m
- Parzelle 1: maximal 1 Wohnhaus
- Parzelle 2: maximal 2 Wohnhäuser
- Pro Wohnhaus maximal 7 Wohnungen
Mit diesen Festsetzungen wird die Schaffung von Wohnraum bzw. eine Nachverdichtung von innerörtlichen Flächen ermöglicht. Er wird sichergestellt, dass sich die künftige Bebauung in die nähere Umgebung einfügt und zudem den denkmalgeschützten Ensemblebereich von Lupburg möglichst wenig beeinträchtigt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat billigt den Inhalt des vorliegenden Entwurfes zum Bebauungsplan „An der Hohenfelser Straße“ vom 10.02.2023 und ermächtigt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den Inhalt des vorliegenden Entwurfes zum Bebauungsplan „An der Hohenfelser Straße“ vom 10.02.2023 und ermächtigt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 14:47 Uhr