Antrag von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 10.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Rackendorf 4 ½
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Vorbescheid des Landratsamtes vom 06.02.2023, AZ: 43-2022-0982, bauplanungsrechtlich für genehmigungsfähig erklärt. Es befindet sich noch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rackendorf. Die beantragte Errichtung eines Wohnhauses mit Carport / Garage ist nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im faktischen Dorfgebiet zulässig.
Für die Abweichung von den Abstandsflächen liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den benachbarten Eigentümer vor.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2024 13:13 Uhr