Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Maitenbeth) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Thomas Stark (Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V. m. Art. 25 Abs. 2 Satz 2 KommZG) stellt fest, dass entsprechend Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 33 KommZG die Voraussetzungen für eine gültige Wahl vorliegen, weil sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Er weist darauf hin, dass nur ein Erster Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt werden kann und bittet um Vorschläge:

Vorgeschlagen wird: Thomas Stark

Die Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen.

Einer der sieben abgegebenen Stimmzettel ist durch einen leeren Stimmzettel ungültig. 6 abgegebene gültige Stimmen entfallen auf Herrn Thomas Stark.
Herr Thomas Stark ist zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt, weil er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Der mehrheitlich gewählte Gemeinschaftsvorsitzende Thomas Stark erklärt die Annahme des Amtes.

Datenstand vom 02.02.2023 16:10 Uhr