Wahl eines stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Maitenbeth) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der neu gewählte Gemeinschaftsvorsitzende stellt fest, dass entsprechend Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V. m. Art. 33 KommZG die Voraussetzungen für eine gültige Wahl vorliegen, weil sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Er weist darauf hin, dass jedes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt werden kann und bittet um Vorschläge.

Vorgeschlagen wird: Herr Sebastian Linner

Die Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 

Keiner der sieben abgegebenen Stimmzettel ist durch Neinstimmen oder als leerer Stimmzettel ungültig. Sieben abgegebene gültige Stimmen entfallen auf Herrn Sebastian Linner
Herr Sebastian Linner ist zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt, weil er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Der mehrheitlich gewählte stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Sebastian Linner erklärt die Annahme des Amtes.

Datenstand vom 02.02.2023 16:10 Uhr