Beschluss über die Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Maitenbeth) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 14.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 28. Mai 2020 wird die bisherige Geschäftsordnung vom 1. Mai 2014 bis zur Überarbeitung der neuen Geschäftsordnung beibehalten.

Der Gemeinschaftsversammlung wurde die neu vorgefertigte Geschäftsordnung zusammen mit den Sitzungsunterlagen zugesandt.

Die Mitglieder wurden aufgefordert, sich mit der vorgelegten Fassung vertraut zu machen und Änderungswünsche einzubringen.

Die überarbeitete Geschäftsordnung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss

Folgende Beträge wurden nach Beratung noch fertig ergänzt:

§ 7 Aufgaben als Leiter der Verwaltung (Absatz 2)
  • b) im Übrigen bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro
  • c) Stundung über ein Jahr von 500,00 Euro
  • c) Aussetzung der Vollziehung von 500,00 Euro
  • d) die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5.000,00 
         Euro und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro  
         im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 
         Abs. 1 Satz 1 GO)
  • e) Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Verwaltungs-
        gemeinschaft, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechts-
        geschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der 
        Verwaltungsgemeinschaft, bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro
  • f) wurde ersatzlos herausgenommen

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Geschäftsordnung in vorgelegter Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 16:11 Uhr