VG - Umlage (Berechnung der Personal- und Mietkosten)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Maitenbeth) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 19.07.2016 ö 4.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern erhebt die Verwaltungsgemeinschaft zur Deckung ihres Finanzbedarfs von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage, soweit ihre sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Die Umlage wird für die nach Art. 4 Abs. 1 und 2 VGemO zu erledigenden Aufgaben nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung fortgeschriebene Einwohnerzahl nach dem Stand vom
30. Juni des vorausgegangenen Jahres.
Durch einstimmigen Beschluss der Gemeinschaftsversammlung kann eine andere Regelung getroffen werden.

Bislang wurde die VG Umlage entsprechend berechnet.

Im Hinblick auf die Personalkosten und die Mietkosten, für die von der VG genutzten Büroräume, besteht Bedarf für detaillierte Betrachtungen bzw. abweichende Berechnungen.

  1. Personalkosten
Bereits seit Jahren besteht jedoch die Problematik, dass der Personalaufwand in der Verwaltung für die beiden Mitgliedsgemeinden entsprechend der Einwohnerzahl gewichtet ist, die Gemeinde Rechtmehring jedoch einen höheren Aufwand verursacht.
Dies resultiert aus folgenden Faktoren:
  • Rechtmehring betreibt eine eigene Kläranlage. Die Gemeinde Albaching leitet im Rahmen einer Zweckvereinbarung in die Anlage ein.
    In Maitenbeth erfolgt die Entwässerung über die Kläranlage Haag.
  • In Rechtmehring wird in der Schule eine Mittagsbetreuung angeboten. In Maitenbeth besteht das Angebot im Kindergarten.
  • Rechtmehring verfügt über eine eigene Wasserversorgung. In Maitenbeth wird gemeinsam mit dem Markt Isen der Wasserzweckverband betrieben.
  • Rechtmehring verfügt über ein, mit einer Vollzeitkraft besetztes Bürgerbüro.
  • In Maitenbeth werden viele Aufgaben, die eigentlich der Verwaltung obliegen, vom hauptamtlich beschäftigten Bürgermeister übernommen.

  1. Mietkosten
In den letzten Jahren wurde weder für die Büroräume in Maitenbeth noch für die Flächen in Rechtmehring Miete berechnet.
Auch die Betriebskosten (z.B. Müll, Reinigung) wurden nicht einheitlich gehandhabt. Die Gemeinschaftsversammlung hat dazu bereits mehrfach beraten und teilweise wurden auch schon entsprechende Beschlüsse (Übernahme der Reinigungskräfte durch die VG) gefasst.
Mit dem Umzug der VG in das neue Rathaus in Maitenbeth soll auch bezüglich des Mietpreises eine Vereinbarung getroffen werden.
In der letzten VG-Sitzung am 29.7.2015 wurde der Haushalt 2015 mit einem vorläufigen Ansatz von 10 €/m² für die Verwaltungsräume und 5 €/m² für das Archiv beschlossen. Die Festlegung der Mietkosten für die nächsten Jahre wurde auf das Jahr 2016 vertagt.
Dieser Mietpreis wurde von der Verwaltung auf der Basis der marktüblichen Mieten erhoben und diente zur Haushaltsplanung 2015. Der m² Preis wurde, ungeachtet des Zustands der angemieteten Räume, in Rechtmehring und Maitenbeth gleich hoch angesetzt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2018 14:25 Uhr