Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes westlich von Eschenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Marktgemeinderat, 07.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Ingenieurbüro Heffner + Müller hat einen ersten Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet westlich von Eschenbach erstellt und die artenschutzrechtliche Prüfung für die Baugebietsflächen wurde erarbeitet, so dass grundsätzlich Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Beteiligung mit dem Plan durchgeführt werden könnte.
Der Bebauungsplanentwurf sieht die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ mit ca. 70 Bauplätzen vor. Davon sind 5 Bauplätze für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehen und auch für den Bau eines Spielplatzes ist eine Fläche reserviert.
Aktuell wurden auch Vereinbarungsentwürfe an die betroffenen Grundstückseigentümer versandt. Bevor das Bebauungsplanverfahren offiziell begonnen wird, sollte der Rücklauf der Vereinbarungen abgewartet werden.
MGRM Georg Zeilinger regt an, dass die Flächen im Süden des neuen Baugebietes nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes fallen sollen, da die Eigentümer nicht verkaufsbereit sind. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass im Laufe des Verfahrens noch ein Umdenken der Eigentümer hin zum Verkauf stattfinden könnte. Zudem sind die Flächen zunächst als private Grünflächen ausgewiesen, was für den Geltungsbereich unschädlich ist.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt den vom Büro Heffner+Müller vorgelegten Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 zur Kenntnis. Mit dem geplanten Geltungsbereich besteht Einverständnis.
2. Unter dem Vorbehalt, dass die Eigentümer der für die Realisierung des Baugebietes notwendigen Flächen die Vereinbarung zur Baulandumlegung unterzeichnen, wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 gefasst. Anschließend soll die frühzeitige Beteiligung mit dem Entwurf vorgelegt werden.
3. Die Unterzeichnung der unter Nr. 2 dieses Beschlusses genannten Vereinbarungen vorausgesetzt, wird die Fa. Bayerngrund mit der Übernahme der Erschließungsträgerschaft, Projektsteuerung und Zwischenfinanzierung für das Baugebiet beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Beschluss 1
1. Der Marktgemeinderat nimmt den vom Büro Heffner+Müller vorgelegten Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 zur Kenntnis. Mit dem geplanten Geltungsbereich besteht Einverständnis.
2. Unter dem Vorbehalt, dass die Eigentümer der für die Realisierung des Baugebietes notwendigen Flächen die Vereinbarung zur Baulandumlegung unterzeichnen, wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 gefasst. Anschließend soll die frühzeitige Beteiligung mit dem Entwurf vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
3. Die Unterzeichnung der unter Nr. 2 dieses Beschlusses genannten Vereinbarungen vorausgesetzt, wird die Fa. Bayerngrund mit der Übernahme der Erschließungsträgerschaft, Projektsteuerung und Zwischenfinanzierung für das Baugebiet beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
Datenstand vom 26.10.2016 11:59 Uhr