Bauantrag zur Genehmigung eines Lagerplatzes bei Losaurach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 24.11.2016 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Fa. Dienstbier hat einen Bauantrag zur Genehmigung eines Lagerplatzes für Mutterboden, Sand, Kompost… südlich von Losaurach eingereicht. Der Lagerplatz entlang der Staatsstraße 2255 mit einer Größe von knapp 5.000 m² existiert bereits seit längerem und soll nun auch formell genehmigt werden.
Teil der Genehmigung ist auch der notwendige naturschutzfachliche Ausgleich in Form einer Feldhecke auf dem Wall zwischen Lagerplatz und Staatsstraße.

Das Bauvorhaben befindet sich im sogenannten unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und zählt zu den „begünstigten“ Vorhaben nach § 35 (4) Nr. 6 BauGB.

Demnach ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung (Zufahrt) ist gesichert und öffentliche Belange werden nach Auskunft des Landratsamtes nicht beeinträchtigt, so dass das Vorhaben genehmigt werden kann.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Genehmigung eines Lagerplatzes für Mutterboden, Kompost und Sand etc. auf dem Flst. 56, Gemarkung Losaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Genehmigung eines Lagerplatzes für Mutterboden, Kompost und Sand etc. auf dem Flst. 56, Gemarkung Losaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2016 09:26 Uhr