Gemeindliche Waschplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 28.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dem Markt Markt Erlbach wurde mit Schreiben vom 01.08.2016 mitgeteilt, dass eine Anzeige wegen Gewässerverunreinigung bei der Polizeiinspektion Neustadt/Aisch für den Waschplatz in Mettelaurach eingereicht wurde. Da der Platz nicht die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis hat, wurde der Markt vom Landratsamt aufgefordert bis einschließlich zum 30.10.2016 eine Wasserrechtliche Erlaubnis dafür zu beantragen.

Die Verwaltung hat wegen der gebotenen Eile Kontakt zu einem Gutachter aufgenommen, der für umliegende Tankstellen die Ölabscheider prüft und wartet und ihn um Mitteilung gebeten, mit welchem finanziellen Aufwand der Waschplatz in Mettelaurach rechtskonform betrieben werden könnte.

Nach seiner Aussage muss der Ölabscheider des Platzes einmal monatlich geprüft, halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Der enthaltene Schlamm muss mindestens jährlich entsorgt werden.

Die Betriebskosten, die inklusive dieser Arbeiten für den Waschplatz entstehen würden, belaufen sich pro Jahr damit auf insgesamt ca. 2.500 € (Wartung 1.600 €, Wasser 400 €, Schlammentsorgung 500 €) ohne eventuelle Reparaturkosten.

Dieser finanzielle Aufwand müsste für jeden gemeindlichen Waschplatz betrieben werden (bei anderen Waschplätzen wäre der Aufwand noch höher), um das Haftungsrisiko der Gemeinde für eventuelle Gewässerverunreinigungen zu senken. Hinzu kämen außerdem noch notwendige bauliche Anpassungen an den Waschplätzen um das erforderliche Wasserrecht zu erhalten.

Vor dem Hintergrund dieser verhältnismäßig hohen zu erwartenden Aufwendungen und den wenigen Nutzern, schlägt die Verwaltung vor, den Waschplatz in Mettelaurach zu schließen und auch die anderen Waschplätze zur Disposition zu stellen. Insbesondere sollte auch der Waschplatz in Hagenhofen außer Betrieb genommen werden, da dieser auch direkt in einen Bach entwässert.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, dass die Waschplätze in Mettelaurach und Hagenhofen außer Betrieb genommen werden, da der notwendige finanzielle und rechtliche Aufwand in keinem Aufwand zu ihrem Nutzen stehen und die Gefahr von Gewässerverunreinigungen wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht auszuschließen ist.

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass die Waschplätze in Mettelaurach und Hagenhofen ab sofort außer Betrieb genommen werden, da der notwendige finanzielle und rechtliche Aufwand in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen und die Gefahr von Gewässerverunreinigungen wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht auszuschließen ist.

2. Die Marktgemeinderäte / Ortssprecher werden beauftragt, mit den Anliegern in den Ortsteilen die über Waschplätze verfügen abzuklären, ob diese bereit sind sich an den hohen Unterhaltskosten der Waschplätze zu beteiligen. Wenn hierzu Ergebnisse vorliegen, soll die Angelegenheit nochmals vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2016 09:42 Uhr