Abbruch und Neugestaltung des Anwesens Windsheimer Straße 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 19.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Markt Erlbach hat das Anwesen Windsheimer Straße 8 erworben um es abzubrechen und um dort Stellplätze zu schaffen.
In Rücksprache mit dem Büro Stadt & Land wurden verschiedene Varianten für die künftige Nutzung des Grundstückes in Betracht gezogen.
Die Städtebauförderung hat mitgeteilt, dass eine Förderung des Gebäudeabrisses und einer Neugestaltung möglich wäre, wenn die vorhandene Raumkante auch nach dem Abbruch des Wohnhauses noch ablesbar ist, z.B. durch eine Mauer oder ein Gebäude.
Für die Neugestaltung nach dem Abbruch kommen daher folgende Gestaltungsvarianten in Betracht:
1. Neubau einer Mauer an der Windsheimer Straße.
2. Erhalt eines Teils der erdgeschossigen Wand des Wohnhauses.
3. Neubau einer Doppelgarage mit Satteldach an der Straße.
Die Variante 2 wäre voraussichtlich die günstigste, die Variante 3 die kostenintensivere Alternative. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, welche der Varianten favorisiert werden soll.
Die für den Abbruch und Neubau notwendigen Haushaltmittel (insgesamt 60.000 €) sind für den Haushalt 2017 vorgesehen.
Beschlussvorschlag
1. Das Wohngebäude Windsheimer Straße 8 soll abgebrochen werden.
2. Nach dem Abbruch soll die Fläche als Parkplatz gestaltet werden. An der Windsheimer Straße soll eine Raumkante gemäß der Variante …………. vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die für die Förderung der Arbeiten notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Beschluss
1. Das Wohngebäude Windsheimer Straße 8 soll abgebrochen werden.
2. Nach dem Abbruch soll die Fläche als Parkplatz gestaltet werden. An der Windsheimer Straße soll eine Raumkante gemäß der Variante 2 (Erhalt eines Teils der erdgeschossigen Wand des Wohnhauses)
vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die für die Förderung der Arbeiten notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
Datenstand vom 09.05.2017 07:51 Uhr