Am 08.02.2017 haben die Kommandanten der FF Markt Erlbach bei Geschäftsleiter Sebastian Gaukler vorgesprochen und um eine Überprüfung des Zuschusses für Verpflegungskosten bei Einsätzen und Ausbildungsveranstaltungen gebeten. Dieses Thema wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014 ausführlich thematisiert. Nachfolgend ein Auszug aus der damaligen Sitzung:
„Nach den Regelungen des Feuerwehrgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden die notwendigen Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen.
Der Kommandant setzt die Ausbildungsveranstaltungen im Einvernehmen mit der Gemeinde fest, soweit Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche entstehen können.
Es wurde vereinbart, dass der Markt künftig bei Ausbildungsveranstaltungen von mehr als 4 Stunden Dauer die Kosten für die Verpflegung der Teilnehmer/innen übernimmt, wobei pro Person höchstens 7,50 EUR übernommen werden. Die FF Markt Erlbach wird die Verwaltung rechtzeitig vor der entsprechenden Veranstaltung informieren und die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Personen mitteilen. Die FF Markt Erlbach wird bei der Beschaffung der Verpflegung den Höchstsatz beachten.
Diese praktikable Regelung sollte dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss: 9: 0
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass der Markt künftig bei Ausbildungsveranstaltungen der gemeindlichen Feuerwehren von mehr als 4 Stunden Dauer die Kosten für die Verpflegung der Teilnehmer/innen übernimmt, wobei pro Person höchstens 7,50 EUR übernommen werden. Die FF Markt Erlbach bzw. die verantwortliche Wehr hat die Verwaltung rechtzeitig vor der entsprechenden Veranstaltung zu informieren und die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Personen mitzuteilen. Von der FF Markt Erlbach bzw. der verantwortlichen Wehr ist bei der Beschaffung der Verpflegung der Höchstsatz zu beachten.“
Grundsätzlich ist anzumerken, dass dieser Betrag in den letzten drei Jahren grundsätzlich eingehalten wurde, bei besonderen Ausbildungsveranstaltungen wurde auch ein erhöhter Zuschuss gewährt (z.B. Leistungsprüfung).
Bei vielen Feuerwehren werden die Verpflegungskosten jedoch vom Feuerwehrverein übernommen oder in Form einer Brotzeit und Getränken bereitgestellt.
Seitens der Feuerwehr wäre eine Regelung wünschenswert, bei der die anfallenden Kosten, insbesondere bei überörtlichen Ausbildungsveranstaltungen wie Atemschutzlehrgängen oder dem Fahrsicherheitstraining, je nach Anfall übernommen werden.