Anpassung der Gebühren in den Kinderkrippen mit Satzungserlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Marktgemeinderat, 10.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 10.03.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In seiner Sitzung vom 16.02.2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die Gebühren in den Kinderkrippen wie folgt zu erhöhen:
Für ein Regelkind (3 - 4 Stunden) soll der Beitrag ab 01.01.2018 110,00 Euro und ab 01.01.2019 130,00 Euro betragen.
Alle anderen Kategorien der Betreuungszeiten müssen mindestens 10 % höher oder niedriger sein.“

Die ausführlichen Unterlagen zu dieser Thematik sind im Ratsinformationssystem bei der o.g. Sitzung unter TOP 3 hinterlegt.

Aufgrund dieses Empfehlungsbeschlusses ergeben sich ab dem 01.01.2018 bzw. ab dem 01.01.2019 nachfolgende Gebühren. Die „alten“ Gebühren beziehen sich auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 10.10.2014.

Gebühren alt
(01.01.2017 bis 31.12.2018)
Gebühren neu
(ab dem 01.01.2018)
1 - 2 Std.    73 € / Geschwister   60 €
2 - 3 Std.    83 € / Geschwister   68 €
3 - 4 Std.    93 € / Geschwister   76 €
4 - 5 Std.  103 € / Geschwister   84 €
5 - 6 Std.  113 € / Geschwister   92 €
6 - 7 Std.  123 € / Geschwister 100 €
7 - 8 Std.  137 € / Geschwister 117 €
8 - 9 Std.  163 € / Geschwister 138 €
9 -10 Std. 185 € / Geschwister 155 €

1 - 2 Std.    89 € / Geschwister   72 €
2 - 3 Std.    99 € / Geschwister   81 €
3 - 4 Std.  110 € / Geschwister   90 €
4 - 5 Std.  121 € / Geschwister   99 €
5 - 6 Std.  134 € / Geschwister 109 €
6 - 7 Std.  148 € / Geschwister 120 €
7 - 8 Std.  163 € / Geschwister 141 €
8 - 9 Std.  196 € / Geschwister 165 €
9 -10 Std. 216 € / Geschwister 182 €





Gebühren alt
(ab dem 01.01.2019)
Gebühren neu
(ab dem 01.01.2019)
1 - 2 Std.    78 € / Geschwister   64 €
2 - 3 Std.    88 € / Geschwister   72 €
3 - 4 Std.    98 € / Geschwister   80 €
4 - 5 Std.  108 € / Geschwister   88 €
5 - 6 Std.  118 € / Geschwister   96 €
6 - 7 Std.  128 € / Geschwister 104 €
7 - 8 Std.  145 € / Geschwister 125 €
8 - 9 Std.  170 € / Geschwister 145 €
9 -10 Std. 195 € / Geschwister 165 €

1 - 2 Std.  105 € / Geschwister   85 €
2 - 3 Std.  117 € / Geschwister   95 €
3 - 4 Std.  130 € / Geschwister 106 €
4 - 5 Std.  143 € / Geschwister 117 €
5 - 6 Std.  158 € / Geschwister 129 €
6 - 7 Std.  174 € / Geschwister 142 €
7 - 8 Std.  192 € / Geschwister 157 €
8 - 9 Std.  232 € / Geschwister 195 €
9 -10 Std. 255 € / Geschwister 215 €



Zur Umsetzung dieser neuen Gebührenordnung ist es erforderlich, eine neue Gebührensatzung zu erlassen. Aus Sicht der Verwaltung und zur besseren Übersichtlichkeit wird empfohlen, die Satzung vom 15.04.2011 einschließlich der beiden Änderungssatzungen vom 23.01.2014 und 17.11.2014 aufzuheben und eine neue Gebührensatzung zu erlassen. Diese ist als Anlage beigefügt und im Ratsinformationssystem hinterlegt.
MGRM Inge Knörr spricht sich für eine festgeschriebene, jährliche Steigerung der Gebühren aus, wie es in vielen anderen Kommunen der Fall ist. Dies ist grundsätzlich die praktikabelste Lösung und soll ab dem Jahr 2020, nach einem möglichen Beschluss der heute vorgelegten Satzung, eingearbeitet werden.
MGRM Volker Rudolph spricht sich im Namen der SPD-Fraktion gegen eine Erhöhung der Gebühren aus, da dies der einfachste Weg sei, Einnahmen zu generieren und vielmehr andere Gebühren und Steuern erhöht werden müssten. Der Besuch von Kindertagesstätten sollte, ebenso wie die Schulbetreuung, kostenfrei erfolgen. Der Befürchtung, dass Kleinkinder aufgrund der erhöhten Gebühren in den Kindergärten anstatt in der Krippe angemeldet werden, wird von der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß widersprochen, da eine Anmeldung immer von der Verwaltung geprüft wird und beim Fehlen der entsprechenden Voraussetzungen (hier: Alter) eine Absage erteilt wird.
MGRM Rudolf Born bittet die SPD-Fraktion um Auskunft, welche Gebühren und Steuern konkret gemeint sind. Er habe schon öfter eine Erhöhung der Grundsteuern angesprochen, es erfolgte jedoch keine Reaktion der anderen Fraktionen. Eine Erhöhung der Krippengebühren sieht er als gerechtfertigt an, da der Markt einen hohen Standard mit vielen Leistungen bietet und in allen Einrichtungen sehr gut ausgebildetes Personal beschäftigt ist. Bei einer kostenlosen Kinderbetreuung würden die Eltern zudem die angebotenen Zeiträume zu Ungunsten des Marktes und des Personals ausnutzen.
MGRM Edith Bayersdorfer schließt sich den Worten von Rudolf Born an, was eine Erhöhung der Grundsteuern und der Qualität des Personals betrifft. Sie betont aber, dass die Gebühren in den Kindertagesstätten in keinem Bezug zu den Personalkosten stehen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten des Marktes Markt Erlbach vom 15.04.2011 und der Änderungssatzzungen vom 23.01.2014 und 17.11.2014.
2. Der Marktgemeinderat beschließt die neue Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten des Marktes Markt Erlbach vom 10.03.2017.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten des Marktes Markt Erlbach vom 15.04.2011 und der Änderungssatzzungen vom 23.01.2014 und 17.11.2014.
2. Der Marktgemeinderat beschließt die neue Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten des Marktes Markt Erlbach vom 10.03.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.03.2017 10:35 Uhr