Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Offenlagebeschluss (mit Anlage)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 16.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zu den beiden oben genannten Bauleitplänen für das neue Gewerbegebiet nördlich des Bereiches Lerchenfeld wurde
in den vergangenen Wochen durchgeführt.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zusammengefasst, ausgewertet und Vorschläge für die Abwägung erarbeitet. Die Zusammenstellung ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt. Die Originale der Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.
Die entsprechend der Abwägungsvorschläge geänderten Entwürfe für den Bebauungsplan Nr. 27 und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die jeweils zugehörige Begründung werden in der Sitzung vorgelegt und erläutert.
Mit den angepassten Entwürfen kann nun die Offenlage und die formelle Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, zu den Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Die entsprechend der Abwägung angepassten Planentwürfe werden gebilligt.
3. Mit den Planentwürfen zum Bebauungsplan Nr. 27 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
1. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, zu den Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Die entsprechend der Abwägung angepassten Planentwürfe werden gebilligt.
3. Mit den Planentwürfen zum Bebauungsplan Nr. 27 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2017 09:37 Uhr