Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Marktgemeinderat, 05.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz
den Vorsitz, nachdem erste Bürgermeisterin Dr. Birgit
Kreß an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Über das Ergebnis der Prüfungshandlung wird dem Marktgemeinderat von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, MGRM Steffen Bien, berichtet.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2015 wie folgt fest:
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Verwaltungshaushalt
E
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Vermögenshaushalt
E
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Gesamthaushalt
EUR
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Einnahmen
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigter Solleinnahmen
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54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
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485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
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540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31
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Ausgaben
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Kassenausgabereste
Summe bereinigter Sollausgaben
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54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
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485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
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540.207,31
0,00
0,00
0,00
540.207,31
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Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
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0,00
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0,00
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0,00
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Nachrichtlich:
Zuführung vom VwH zum VmH 0,00
Zuführung vom VmH zum VwH 0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 477.840,29
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 465.851,89
|
Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung, bei der es zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen kam, stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2015 wie folgt fest:
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Verwaltungshaushalt
E
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Vermögenshaushalt
E
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Gesamthaushalt
EUR
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Einnahmen
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigter Solleinnahmen
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54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
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485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
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540.207,31
0,00
0,00
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540.207,31
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Ausgaben
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
+ neue Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Kassenausgabereste
Summe bereinigter Sollausgaben
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54.355,42
0,00
0,00
0,00
54.355,42
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485.851,89
0,00
0,00
0,00
485.851,89
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540.207,31
0,00
0,00
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540.207,31
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Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
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0,00
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0,00
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0,00
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Nachrichtlich:
Zuführung vom VwH zum VmH 0,00
Zuführung vom VmH zum VwH 0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 477.840,29
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 465.851,89
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Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit sie nicht schon durch einen separaten Beschluss genehmigt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2017 15:47 Uhr