Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bau eines Carports am Himmeläckerring
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 15.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Eigentümer des Anwesens Himmeläckerring 39 haben in der Vergangenheit bereits einen Antrag zum Bau einer Doppelgarage an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum gestellt. Der Antrag wurde in der Bauausschusssitzung am 12.05.2015 abgelehnt, da das Vorhaben zum einen den Festsetzungen des Bebauungsplanes und zum anderen den Vorgaben der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung widersprochen hätte.
Nun haben die Eigentümer, nach vorheriger Rücksprache mit der Verwaltung, einen geänderten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zum Bau eines Doppelcarports eingereicht (Ein Bauantrag ist für den Bau dieses Carports gemäß Art. 57 der Bayerischen Bauordnung nicht erforderlich)
Der Bau des Carports würde den Festsetzungen des Bebauungsplanes zwar wi
dersprechen, aber die dafür benötigten Befreiungen wären weit geringer als bei dem ursprünglichen Antrag.
Das Vorhaben würde folgende Befreiungen benötigen:
1. Lage des Carports außerhalb der Baugrenzen (Überschreitung um ca. 2 m)
2. Lage des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche
3. Unterschreitung des vorgeschriebenen Vorfeldes für Garagen/Carports von 5 m (Unterschreitung um ca. 2 m)
Die Bauherren begründen die Notwendigkeit der Befreiungen damit, dass sich im Dachgeschoss der angrenzenden Garage eine Zugangstür für den Dachbodenn befindet, die nur von außen, über eine Leiter, zugänglich sei. Daher müsse der Carport etwas zur Straßenseite hinausgerückt werden um diesen Zugang nicht zu verbauen.
Die Verwaltung hat sich die baulichen Gegebenheiten vor Ort angesehen und kann die Argumentation nachvollziehen. Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Antrag zugestimmt werden, da die Befreiungen nicht die Grundzüge des Bebauungsplanes berühren und noch ein ausreichendes Vorfeld zur öffentlichen Straße hin verbleibt.
Beschlussvorschlag
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 – Baugebiet Himmeläcker, zum Bau eines Doppelcarports mit einem Vorfeld von ca. 3 m zum öffentlichen Grund, auf dem Flst. 283/4, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Beschluss
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 – Baugebiet Himmeläcker, zum Bau eines Doppelcarports mit einem Vorfeld von ca. 3 m zum öffentlichen Grund, auf dem Flst. 283/4, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2017 13:41 Uhr