Bauantrag zum Bau eines Mehrfamilienhauses am Erlengraben (Tekturplanung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 15.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Grundstück am Ende der Straße „Am Erlengraben“ wurde bereits im letzten Jahr ein Bauantrag zum Bau eines Mehrfamilienhauses gestellt. Das Bauvorhaben wurde auf Antrag des Marktes vom Landratsamt wegen einer zu geringen Anzahl an Stellplätzen zunächst zurückgestellt. Erst nachdem sich der Bauherr verpflichtet hatte mindestens 2 Stellplätze je Wohneinheit anzulegen, hat der Markt sein Einvernehmen dazu erteilt.
Der Bauherr hat nun noch einmal eine Tektur zu dem Vorhaben eingereicht. Darin ist nun der Bau eines Hauses mit 8 Wohneinheiten vorgesehen, sowie die Errichtung von 16 Stellplätzen, so dass die Vorgabe des Marktes (mind. 2 Stellplätze je Wohneinheit) eingehalten ist. Daher kann das g
emeindliche Einvernehmen auch zu dieser Tektur erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (Tekturplanung) mit 8 Wohneinheiten und 16 privaten Stellplätzen auf dem Flst. 1374/8, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (Tekturplanung) mit 8 Wohneinheiten und 16 privaten Stellplätzen auf dem Flst. 1374/8, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2017 13:41 Uhr