Baumbestand am ehemaligen Bahnhofsgebäude (mit Ortstermin)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Durch die Umbauarbeiten am ehemaligen Bahnhofsgebäude an der Nürnberger Straße sind vor einigen Jahren die Wurzeln von zwei großen Bäumen stark beschädigt worden. In den vergangenen Jahren ist ein Teil der Baumkronen abgestorben und das entstandene Totholz musste entfernt werden.
Laut Aussage des Kreisfachberaters werden die Bäume nicht mehr lange leben und müssen deshalb aus Verkehrssicherungsgründen kurz- bis mittelfristig entfernt werden.
Die dabei entstehende Lücke sollte aus Sicht der Verwaltung wieder bepflanzt werden.

Da die privaten Baumaßnahmen maßgeblich für das Absterben der Bäume gesorgt haben und die Bäume zudem auf der Grenze stehen, sollten die betreffenden Grundeigentümer an den entstehenden Kosten mit beteiligt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die beiden Bäume nördlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes aus Verkehrssicherungsgründen gefällt und durch neue Bäume ersetzt werden sollen. Die Eigentümer des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sollen  an den Kosten beteiligt werden, da durch deren Baumaßnahmen die Wurzeln der Bäume stark geschädigt wurden und es sich um Grenzbäume handelt.

Beschluss

1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die beiden Bäume nördlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes aus Verkehrssicherungsgründen gefällt und durch neue Bäume ersetzt werden sollen. Es sollen zwei standortgerechte Bäume derselben Art gepflanzt werden. Dabei sollen entsprechende Bewässerungshilfen für die Bäume eingebaut werden. Die Eigentümer des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sollen zu 50 % an diesen Kosten (Fällarbeiten und Ersatzpflanzung) beteiligt werden, da durch deren Baumaßnahmen die Wurzeln der Bäume stark geschädigt wurden und es sich um Grenzbäume handelt.

2. Die Gemeinde übernimmt den Pflanzstreifen aus dem Flst. 244/13, Gemarkung Markt Erlbach, der an den Gehweg angrenzt, in sein Eigentum. Die damit verbundenen Kosten (Vermessung, Grundbuch, Grunderwerbssteuer), sowie die Kosten für die Bepflanzung und Pflege übernimmt der Markt Markt Erlbach, wenn die Eigentümer im Gegenzug die entsprechende Grundfläche unentgeltlich auf den Markt übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2017 17:18 Uhr