Planungsstand Kindergartenneubau


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Marktgemeinderat, 09.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Wirsching und Madinger hat seinen Entwurf für den Kindergartenneubau nach den Vorgaben der Kindergartenaufsicht, der Regierung von Mittelfranken und den Anregungen der Kindergartenleitung überarbeitet und wird in der Sitzung den zugehörigen Entwurf vorstellen.

Das gesamte Projekt hatte in der ersten Planungsvariante für einen Neubau einen Umfang von ca. 2,0 Mio. €. Da es sich um einen Ersatzbau für einen bestehenden Kindergarten handelt, beträgt der Fördersatz nach FAG 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (ca. 930.000 € Fördermittel).

Da durch die Vorgaben der Denkmalpflege ein Baukörper mit einem steilen Dach erforderlich ist, entstehen im Dachgeschoss außerdem weitere Flächen, die über das notwendige Raumprogramm eines dreigruppigen Kindergartens hinausgehen.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß stellt den aktuellen Entwurf für den Neubau vor. Vor dem Hintergrund, dass die Geburtenzahlen in den letzten Jahren leicht ansteigen und auch mit dem neuen Baugebiet ein erhöhter Betreuungsbedarf von Kindern, insbesondere im Kleinkindalter besteht, wurden die Planungen noch einmal überarbeitet und im Erdgeschoss eine Krippengruppe integriert. Mit dieser zweiten Planungsvariante kann eine optimale Förderquote von ca. 67% der förderfähigen Kosten erzielt werden.
Die Gesamtkosten einschließlich der Außenanlagen, der Errichtung von 21 Parkflächen, der Verbindungsstraße Hauptstraße zur Neuen Straße sowie einer erforderlichen Stützwand zum westlichen Nachbaranwesen belaufen sich auf insgesamt 2,3 Millionen Euro (auch die nichtförderfähigen Kosten sind hier berücksichtigt). Die Fördersumme liegt in diesem Fall bei ca. 1,213 Millionen Euro.

Klaus Adelhardt bemängelt, dass der Planer bei einer ersten Präsentation des Neubaus eine Förderung von maximal 80% in Aussicht gestellt hat. Auf dieser Grundlage habe er damals seine Entscheidung getroffen. (Anmerkung der Verwaltung: Bei Generalsanierungen ist eine Förderung von maximal 80% möglich. Bei der allerersten Planung war eine Sanierung des Anwesens Hauptstraße 57 angedacht. Bei einem Neubau mit der Integration einer Krippe ist eine Förderung von ca. 67% der förderfähigen Kosten möglich).
Die Vorsitzende erklärt ausdrücklich, dass keine Grundsatzdiskussion mehr über einen Neubau geführt wird. Es war von vornherein klar, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht möglich ist und dass eine vorübergehende Unterbringung in Containern finanziell nicht darstellbar ist. Die Beschlüsse für einen Neubau an der gewählten Örtlichkeiten waren jeweils einstimmig.

Edith Bayersdorfer spricht sich für eine Deckelung der Kosten aus, um ein Ausufern zu vermeiden. So könnte man beispielsweise auf die Parkflächen verzichten. Dr. Birgit Kreß lehnt dies kategorisch ab und warnt vor einer solchen Entscheidung. Man werde ohnehin nur das bauen, was erforderlich ist und gefördert wird, es wird keinen Luxusbau geben. Zudem stellt sich die Frage, was bei einem Erreichen der Kostengrenze passiert. Die negativen Folgen einer solchen Entscheidung zeigen sich ja bereits beim Rangaubad.

Volker Rudolph wünscht sich, dass die Kosten ab Baubeginn transparent bleiben. Dr. Birgit Kreß versichert, dass - wie bei allen bisherigen Maßnahmen - vor, während und nach der Bauphase absolute Kostentransparenz gewährleistet sein wird.

Inge Knörr beantragt, dass die Gestaltung der Außenfassade gesondert behandelt und noch nicht in den heutigen Beschluss mit einfließt. Dies wird im Gremium befürwortet. Die Gestaltung muss ohnehin mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden und wird anschließend dem Marktgemeinderat vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Planung des Architekturbüros Wirsching und Madinger zustimmend zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim und dem Landesamt für Denkmalpflege soll auf dieser Grundlage der Eingabeplan erarbeitet werden. Über die Gestaltung der Fassade wird ein gesonderter Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Planung des Architekturbüros Wirsching und Madinger zustimmend zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim und dem Landesamt für Denkmalpflege soll auf dieser Grundlage der Eingabeplan erarbeitet werden. Über die Gestaltung der Fassade wird ein gesonderter Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2018 15:49 Uhr