Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Marktgemeinderat, 13.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 13.04.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Wochenende des 12.05. und 13.05.2018 findet in Markt Erlbach das mittelalterliche Marktfest statt. Aus diesem Anlass sollen Verkaufsstellen im Hauptort in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Eine Anpassung an die Zeiten des Marktfestes an diesem Tag (10:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ist aufgrund § 14 Absatz 2 Bundesladenschluss-gesetz nicht möglich, da der Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf. Die vorliegende Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage.
Des Weiteren soll in der Verordnung festgesetzt werden, dass die Verkaufsstellen auch am Adventsmarkt (Sonntag, 16.12.2018) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen. In den vergangenen Jahren haben Einzelhändler in der Kirchgasse widerrechtlich ihr Geschäft geöffnet. Dies soll mit der zu erlassenden Verordnung legalisiert werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag des Marktfestes und am Sonntag des Adventsmarktes 2018 .

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag des Marktfestes und am Sonntag des Adventsmarktes 2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2018 09:40 Uhr