Bebauungsplan Nr. 30 "Kirchsteigfeld" - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Marktgemeinderat, 13.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wurde in den vergangenen Wochen durchgeführt.
Während der Offenlage wurden durch die Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht und auch bei den Trägern öffentlicher Belange waren die Reaktionen auf die vorgelegte Planung moderat. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Die Verwaltung hat inzwischen die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst, ausgewertet und Vorschläge zu deren Abwägung erarbeitet. Diese Zusammenstellung liegt in der Anlage bei. Der gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung geänderte Satzungsentwurf liegt ebenfalls in der Anlage bei und kann bei Bedarf in der Sitzung noch einmal erörtert werden.
Die eingearbeiteten Änderungen sind nur unwesentlich und beinhalten in der Hauptsache die Aufnahme nachrichtlicher Hinweise und einige Änderungen ohne nennenswerte Relevanz in der Begründung, so dass eine erneute Beteiligung nach § 4a (3) BauGB nicht erforderlich ist und der Plan somit als Satzung beschlossen werden kann.

Aktuell laufen bereits die Planungen zur Erschließung des Baugebietes und die Ausschreibung soll Ende 2018 erfolgen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2019 angesetzt und auch die Ortsumgehung Eschenbach soll nach Aussage des Staatlichen Bauamtes im kommenden Jahr begonnen werden.

Um die Grundstücksneuordnung abzuschließen ist ein Umlegungsverfahren notwendig. Dieses wird in einem separaten Tagesordnungspunkt behandelt.

Nachtrag der Verwaltung: In den vergangenen Tagen haben bereits Gespräche mit einer lokalen Wohnungsbaugenossenschaft stattgefunden, um über das im Bebauungsplanentwurf geplante Wohnhaus für sozial geförderten Wohnraum zu verhandeln. Die Genossenschaft hat dabei klargestellt, dass selbst sie mit den Auflagen für sozial geförderten Wohnraum nicht zurechtkommt, weil die in den Förderrichtlinien vorgeschriebene Belegungsbindung und Mietpreisstaffelung nur auf dem Papier funktioniert, aber nicht in der Praxis. Weiterhin gibt es mittlerweile kaum noch Wohnungsbauträger, die tatsächlich sozialen Wohnungsbau betreiben und die aktuell hohen Baukosten tragen ihr Übriges dazu bei, dass es schwierig werden wird, hier einen geeigneten Bauträger zu finden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Fläche als normale Fläche für ein Mehrfamilienhaus zu kennzeichnen und stattdessen zu versuchen, über den Kaufvertrag zu einer Regelung zu kommen, die dem Markt Markt Erlbach ein Belegungsrecht für einen Teil auf dem Grundstück entstehenden Wohnungen einräumt.

Volker Rudolph spricht sich dafür aus, die Fläche für sozialen Wohnungsbau und somit auch den entsprechenden Passus in der Begründung beizubehalten, da er in den nächsten Jahren eine entsprechende Entwicklung in der Gesetzgebung auf Bundesebene in diesem Bereich erwartet. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß  erklärt, dass man für diesen Fall den Bebauungsplan entsprechend abändern könnte, im Moment die Vermarktung des Flurstücks ohne diese Maßgabe jedoch deutlich größer ist.

Harald Eisenbeiß moniert den Anschlusszwang an die zukünftige Nahwärmeversorgung. Seiner Meinung nach ist hier aufgrund des Eigentums an Waldflächen mit viel Widerstand der Eschenbacher Grundstückseigentümer zu rechnen, so dass kein grundsätzlicher Benutzungszwang für alle Bauplätze vorgegeben werden kann.
Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erinnert in diesem Zusammenhang an die Sitzung vom 02.02.2018, in der ein einstimmiger Beschluss zum Erlass einer Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang an die Nahwärme gefasst wurde. Zudem sei es für die Bauherren ein Vorteil, wenn die Wärmeversorgung von vornherein definiert ist, da man sich hierüber dann keine Gedanken mehr machen muss.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Der ursprünglich ausschließlich für sozial geförderten Wohnraum vorgesehene Bauplatz wird als gewöhnliche Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) ohne besondere Einschränkungen deklariert.

2. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

3. Die Erschließung des Baugebietes soll vorbereitet und von der Firma Bayerngrund vertragsgemäß abgewickelt werden.

4. Beim Verkauf der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser wird den Käufern ein um ein Drittel reduzierter Kaufpreis (im Vergleich zum Kaufpreis der anderen Bauflächen im Baugebiet) angeboten, wenn der Erwerber sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses verpflichtet und dem Markt Markt Erlbach darin ein Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung für mindestens ein Drittel der Wohnungen auf eine Dauer von 10 Jahren einräumt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen darf auch ein entsprechender Erbpachtvertrag für die betroffenen Baugrundstücke abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Beschluss 1

1. Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Der ursprünglich ausschließlich für sozial geförderten Wohnraum vorgesehene Bauplatz wird als gewöhnliche Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) ohne besondere Einschränkungen deklariert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Der entsprechend der Abwägung ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 3

3. Die Erschließung des Baugebietes soll vorbereitet und von der Firma Bayerngrund vertragsgemäß abgewickelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Beim Verkauf der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser wird den Käufern ein um ein Drittel reduzierter Kaufpreis (im Vergleich zum Kaufpreis der anderen Bauflächen im Baugebiet) angeboten, wenn der Erwerber sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses verpflichtet und dem Markt Markt Erlbach darin ein Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung für mindestens ein Drittel der Wohnungen auf eine Dauer von 10 Jahren einräumt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen darf auch ein entsprechender Erbpachtvertrag für die betroffenen Baugrundstücke abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.07.2018 14:34 Uhr