Bau eines Carports am Pilsenmühler Weg - Befreiungen vom Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Pilsenmühler Weg 10 soll ein Carport angrenzend an den Gehweg, hinter einer bestehenden Hecke errichtet werden (ca. 1,6  m Abstand zum Gehweg). Der Carport soll allerdings keine direkte Zufahrt von der Straße her erhalten, sondern von der Seite, über die bestehende Zufahrt, befahrbar sein.

Der Carport an sich ist zwar grundsätzlich nicht baugenehmigungspflichtig, aber da er den Festsetzungen des dort bestehenden Bebauungsplanes widerspricht, müssen diese Befreiungen vom Markt erteilt werden.

Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:

1. Lage des Carports außerhalb des Bereiches, der für Garagen und Stellplätze im Bebauungsplan vorgesehen ist.

2. Lage des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen.

Aus Sicht der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden, da der Carport nur indirekt angefahren werden kann und daher keine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer wegen des geringen Vorfeldes besteht und zum anderen verdeckt die Hecke die Ansicht.

Beschlussvorschlag

Die für den Bau eines Carport auf dem Flst. 567/3, Gemarkung Markt Erlbach notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Lage außerhalb der Baugrenzen und der für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Flächen werden erteilt.

Beschluss

Die für den Bau eines Carport auf dem Flst. 567/3, Gemarkung Markt Erlbach notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Lage außerhalb der Baugrenzen und der für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Flächen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr