Neubau eines Wohnhauses in Kappersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Neben dem Anwesen Kappersberg 14 soll ein Wohngebäude errichtet werden. Dieses würde sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB befinden und dürfte als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.

Durch das Vorhaben werden jedoch folgende Belange beeinträchtigt:

1. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Ackerland dar
2. Der östliche Teil des Grundstückes befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
3. Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Zur notwendigen Erschließung ist anzumerken, dass das Grundwasser im Ortsteil Kappersberg hohe Nitratwerte aufweist und die Bauherren daher beim Bau eines Brunnens entsprechende Nitratfilter einbauen müssten, um das Wasser nutzen zu können.

Aus diesen Gründen hatte die Verwaltung bereits in der Bauausschusssitzung vom 17.07.2013 empfohlen, das Einvernehmen zu einer ähnlichen Bauvoranfrage auf diesem Grundstück nicht zu erteilen. Aber der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von zwei Doppelhäusern auf dem östlichen Teil des Flst. 283, Gemarkung Siedelbach, soll in Aussicht gestellt werden, wenn das Landratsamt seine Zustimmung zu dem Vorhaben gibt und die notwendigen Auflagen/Ausgleichsmaßnahmen zum Landschaftsschutzgebiet befürwortet.“

Das Landratsamt hatte die Bauvoranfrage seinerzeit abgelehnt, aber im vergangenen Jahr fand ein Ortstermin mit dem LRA statt. Dabei wurde erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein Neubau genehmigungsfähig wäre. (k leiner Baukörper, der sehr nah an bestehender Bebauung errichtet wird, Pflanzung einer Hecke zur Ortsrandeingrünung)

Der nun vorliegende Bauantrag entspricht dem vorgeschlagenen Kompromiss, so dass das Einvernehmen nun erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 283, Gemarkung Kotzenaurach wird unter der Auflage erteilt, dass der Bauherr zur Sicherstellung der Wasserversorgung die notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten vornimmt, so dass sein Brunnenwasser der Trinkwasserverordnung entspricht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flst. 283, Gemarkung Kotzenaurach wird unter der Auflage erteilt, dass der Bauherr zur Sicherstellung der Wasserversorgung die notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten vornimmt, so dass sein Brunnenwasser der Trinkwasserverordnung entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr