Bau einer Dachgaube an der Nelkenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
An der Nelkenstraße soll auf einem bestehenden Wohnhaus eine Dachgaube errichtet werden. Die Dachgaube widerspricht dem Bebauungsplan jedoch in folgenden Punkten.
1. Abweichung von der Dachneigung (zulässig sind 22 – 38 Grad – hier 4 Grad)
2. Dachaufbauten sind gemäß Bebauungsplan unzulässig
3. Abweichung von der zulässigen Dacheindeckung (zulässig e
ngobierte Flachdachpfannen – hier Metalleindeckung)
Nachdem jedoch im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes bereits mehrfach entsprechende Befreiungen erteilt wurden, wird man diese hier kaum verwehren können.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Dachgaube auf dem Flst. 276/3, Gemarkung Eschenbach, sowie die hierfür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Dachgaube auf dem Flst. 276/3, Gemarkung Eschenbach, sowie die hierfür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr