Bau einer Dachgaube an der Nelkenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 6.4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

An der Nelkenstraße soll auf einem bestehenden Wohnhaus eine Dachgaube errichtet werden. Die Dachgaube widerspricht dem Bebauungsplan jedoch in folgenden Punkten.

1. Abweichung von der Dachneigung (zulässig sind 22 – 38 Grad – hier 4 Grad)
2. Dachaufbauten sind gemäß Bebauungsplan unzulässig
3. Abweichung von der zulässigen Dacheindeckung (zulässig e ngobierte Flachdachpfannen – hier Metalleindeckung)

Nachdem jedoch im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes bereits mehrfach entsprechende Befreiungen erteilt wurden, wird man diese hier kaum verwehren können.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Dachgaube auf dem Flst. 276/3, Gemarkung Eschenbach, sowie die hierfür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Dachgaube auf dem Flst. 276/3, Gemarkung Eschenbach, sowie die hierfür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr