Neubau einer Leichtbauhalle im Gewerbepark Haidter Weg
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Marktgemeinderat, 07.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ soll eine Leichtbauhalle mit einer Aluminiumkonstruktion mit Planenverkleidung errichtet werden. Solche zeltartigen „fliegenden Bauten“ dürfen eigentlich ohne Genehmigung vorübergehend errichtet werden. Da die Halle für einen längeren Zeitraum aufgestellt werden soll, ist hierfür dennoch eine Baugenehmigung erforderlich.
Das Bauvorhaben entspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann daher genehmigt werden. Ein Lageplan der Halle ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Anmerkung der Verwaltung: Die Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird deshalb dem Marktgemeinderat vorgelegt, da es sich um einen für Markt Erlbach nicht alltäglichen Sonderbau handelt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Flst. 782/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Flst. 782/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2018 10:27 Uhr