Neubau einer Leichtbauhalle im Gewerbepark Haidter Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Marktgemeinderat, 07.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ soll eine Leichtbauhalle mit einer Aluminiumkonstruktion mit Planenverkleidung errichtet werden. Solche zeltartigen „fliegenden Bauten“ dürfen eigentlich ohne Genehmigung vorübergehend errichtet werden. Da die Halle für einen längeren Zeitraum aufgestellt werden soll, ist hierfür dennoch eine Baugenehmigung erforderlich.

Das Bauvorhaben entspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann daher genehmigt werden. Ein Lageplan der Halle ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Anmerkung der Verwaltung: Die Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird deshalb dem Marktgemeinderat vorgelegt, da es sich um einen für Markt Erlbach nicht alltäglichen Sonderbau handelt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Flst. 782/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Flst. 782/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2018 10:27 Uhr