Besetzung des Stiftungsrates der "Stiftung unser Markt Erlbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Marktgemeinderat, 07.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 46. Marktgemeinderat 07.12.2018 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Errichtungsurkunde für die „Stiftung unser Markt Erlbach“ ist festgelegt, dass der erste Stiftungsrat bis 31.12.2018 bestellt ist. Die künftigen Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Dauer von vier Jahren, vom 01.01.2019 bis 31.12.2022, durch den Marktgemeinderat bestellt.
In der letzten Sitzung des Stiftungsrates waren sich die Mitglieder einig, dass die Besetzung mit den bisherigen Personen fortgeführt werden soll. Durch die Vereidigung von Matthias Mandel zum Marktgemeinderatsmitglied in der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.11.2018 ergibt sich jedoch das Problem, dass der Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.07.2015 zur Besetzung des Stiftungsrates nicht mehr umgesetzt werden kann. Dieser besagt, dass der Stiftungsrat mit dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in, vier Personen des Marktgemeinderates und zwei Personen aus der Bürgerschaft besetzt wird.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Beschluss aufzuheben. Seitens der Verwaltung wird folgende neue Formulierung vorgeschlagen:
„Der Stiftungsrat wird mit bis zu sieben Personen besetzt und besteht aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.“

Mit Umsetzung dieses Beschlusses werden für die nächste Amtsperiode des Stiftungsrates neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen bestellt:
Herr Rudolf Born
Herr Thomas Feuerlein
Frau Inge Knörr
Herr Matthias Mandel
Herr Werner Stieglitz
Herr Wolfgang Stotz

Es entwickelt sich eine kurze Diskussion, ob im Stiftungsrat mehr Bürger und weniger Marktgemeinderatsmitglieder vertreten sein sollten. Hierfür findet sich jedoch keine Mehrheit.

Beschlussvorschlag

1. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.07.2015 zur Besetzung des Stiftungsrates wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Stiftungsrat wird mit bis zu sieben Personen besetzt und besteht aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.
2. Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 werden neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen in den Stiftungsrat bestellt:
Herr Rudolf Born
Herr Thomas Feuerlein
Frau Inge Knörr
Herr Matthias Mandel
Herr Werner Stieglitz
Herr Wolfgang Stotz

Beschluss 1

1. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 03.07.2015 zur Besetzung des Stiftungsrates wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Stiftungsrat wird mit bis zu sieben Personen besetzt und besteht aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 2

2. Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 werden neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen in den Stiftungsrat bestellt:
Herr Rudolf Born
Herr Thomas Feuerlein
Frau Inge Knörr
Herr Matthias Mandel
Herr Werner Stieglitz
Herr Wolfgang Stotz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.12.2018 10:27 Uhr