Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle bei Mosbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 23.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Nördlich des Ortsteiles Mosbach ist der Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle als Erweiterung eines bestehenden Aussiedlerhofes geplant. Die Halle hat eine Größe von ca. 840 m² (Lageplan siehe Anlage).
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und gehört zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist demnach zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
Die notwendige Erschließung (Zuwegung) ist gesichert. Ein Wasser- oder Abwasseranschluss ist nicht erforderlich.
Das Vorhaben befindet sich aber in einem Landschaftsschutzgebiet. In aller Regel fordert das Landratsamt in einem solchen Falle eine Eingrünung der Halle um eine Verträglichkeit
des Vorhabens herzustellen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flst. Nr. 420, Gemarkung Losaurach, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine ausreichende Ersatzpflanzung zur Eingrünung/Kompensation realisiert wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flst. Nr. 420, Gemarkung Losaurach, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine ausreichende Ersatzpflanzung zur Eingrünung/Kompensation realisiert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2019 10:43 Uhr