Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle bei Mosbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 23.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 23.01.2019 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nördlich des Ortsteiles Mosbach ist der Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle als Erweiterung eines bestehenden Aussiedlerhofes geplant. Die Halle hat eine Größe von ca. 840 m² (Lageplan siehe Anlage).

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und gehört zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist demnach zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die notwendige Erschließung (Zuwegung) ist gesichert. Ein Wasser- oder Abwasseranschluss ist nicht erforderlich.

Das Vorhaben befindet sich aber in einem Landschaftsschutzgebiet. In aller Regel fordert das Landratsamt in einem solchen Falle eine Eingrünung der Halle um eine Verträglichkeit
des Vorhabens herzustellen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flst. Nr. 420, Gemarkung Losaurach, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine ausreichende Ersatzpflanzung zur Eingrünung/Kompensation realisiert wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flst. Nr. 420, Gemarkung Losaurach, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine ausreichende Ersatzpflanzung zur Eingrünung/Kompensation realisiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2019 10:43 Uhr