Antrag für eine Grundstücksauffüllung bei Linden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 23.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche südlich der Kläranlage bei Linden hat den Antrag auf Auffüllung einer ca. 7.000 m² großen Fläche gestellt. Die Fläche soll in Teilen mit einer Mächtigkeit von bis zu 2,00 m mit unbelastetem Aushub aufgefüllt werden (insgesamt ca. 7.000 m³ Aushub).
Eine solche Auffüllung bedarf der Baugenehmigung. Da sich die Fläche im Außenbereich befindet und das Vorhaben nicht unter die privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB fällt, ist es als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Als solches ist es zulässig, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar und die notwendige Erschließung (Zuwegung) ist gesichert, so dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Grundstücksauffüllung des Flst. 495, Gemarkung Linden, wird e
rteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zur Grundstücksauffüllung des Flst. 495, Gemarkung Linden, wird e
rteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2019 10:43 Uhr