Antrag auf Beschaffung eines Fahrzeugs für die FF Eschenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Haupt- und Finanzausschuss, 17.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Erlbach) 19. Haupt- und Finanzausschuss 17.12.2018 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Bürgerversammlung in Eschenbach am 26.11.2018 wurde vom stellvertretenden Kommandanten Manfred Wurm der Wunsch nach einem Fahrzeug für die FF Eschenbach geäußert. Als Hauptargument wird dabei aufgeführt, dass den Feuerwehrdienstleistenden bei Einsätzen nicht zugemutet werden kann, mit ihren Privatfahrzeugen zum Einsatzort zu fahren und diese dann zu verschmutzen. Des Weiteren wird von der FF Eschenbach befürchtet, dass durch die Ortsumgehung die Häufigkeit der Verkehrsunfälle zunimmt.
Wunsch wäre ein gebrauchtes Tragkraftspritzenfahrzeug oder ein Mannschaftstransportwagen für ca. 30.000 Euro.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es zu dem Antrag folgende Anmerkungen:
1) Der Umstand, dass bei Einsätzen mit privaten Fahrzeugen ausgerückt werden muss, betrifft alle Markt Erlbacher Ortsteilwehren mit Ausnahme der FF Linden.

2) Im Feuerwehrbedarfsplan ist für die FF Eschenbach kein Fahrzeug vorgesehen, da zum einen das Gefahrenpotential im Ortsteil als sehr niedrig ermittelt wurde und die erforderlichen Qualifikationsstrukturen der Feuerwehrdienstleistenden für ein (beispielsweise) wasserführenden Löschfahrzeugs aufgrund der Ortsgröße und unmittelbaren Nähe zur Stützpunktwehr unverhältnismäßig sind.

3) Der Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus ist für die Unterbringung eines Fahrzeugs gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung in keinster Weise geeignet. Für ein Fahrzeug der gewünschten Größenordnung ist ein Stellplatz (bei Neubauten und zu erweiternden Stellplätzen wie in diesem Fall) mit den Maßen 4,5 m x 10,0 m erforderlich. Zusätzlich muss neben und vor dem Fahrzeug ein Verkehrsweg von mindestens 0,5 m, hinter dem Fahrzeug von mindestens 1,0 m frei bleiben. Die Durchfahrtsbreite beim Tor muss 3,6 m, bei der Durchfahrtshöhe 4,0 m betragen.
Die Maße im Feuerwehrgerätehaus Eschenbach betragen wohlwollend gerechnet 3,4 m x 5,0 m, die Durchfahrtsbreite 3,4 m und die Durchfahrtshöhe lediglich 2,9 m.

4) Bei der Unterbringung eines Fahrzeugs ist der Einbau einer Absauganlage zwingend erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.500 Euro.

5) Die Zunahme von Verkehrsunfällen auf der neuen Umgehung ist unrealistisch, da sonst grobe Planungsfahler seitens der zuständigen Behörden angenommen werden müssten.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Beschaffung eines Fahrzeugs sowohl aus einsatztaktischen Gesichtspunkten, aus den aktuell vorhandenen baulichen Bedingungen und daraus folgend bei einem Umbau wirtschaftlichen Erfordernissen nicht realisierbar ist.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass aufgrund der Faktenlage kein Fahrzeug für die FF Eschenbach beschafft wird.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass aufgrund der Faktenlage kein Fahrzeug für die FF Eschenbach beschafft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2018 10:33 Uhr