Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan 2019 bis 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Marktgemeinderat, 01.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In den Jahren 2017 und 2018 wurden durch umfangreiche Recherchearbeiten und Erfassungen - unter Mitwirkung unserer Stützpunkt- und unserer Ortswehren - die Datengrundlagen für den Feuerwehrbedarfsplan geschaffen. Diese wurden in einem umfassenden Projektbericht niedergeschrieben, aus dem letztendlich der Feuerwehrbedarfsplan entstanden ist. Der finale Entwurf ist im Ratsinformationssystem hinterlegt und wurde zusätzlich allen Marktgemeinderatsmitgliedern am 03.01.2019 per Mail zugesandt, so dass genug Zeit zum Einlesen bestand. Mit den Kommandanten wurde der Entwurf vorberaten und abgestimmt.

Herr Achim Ande vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH, kurz IBG, stellt im Rahmen einer Präsentation den Werdegang zum Feuerwehrbedarfsplan und abschließend die wesentlichen Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplans vor.

Auf Nachfrage von Matthias Mandel erklärt Herr Ande, dass sich der Markt Markt Erlbach im Vergleich zu anderen Kommunen hinsichtlich seines Feuerwehrwesens im Mittelfeld bewegt. Grundsätzlich ist ein Vergleich aber immer schwer zu ziehen, da jeder Kommune unterschiedliche Voraussetzungen (z.B. bei der Struktur der Wehren oder in baulicher Hinsicht) zugrunde liegen.

Steffen Bien möchte wissen, wie seitens IBG die personelle Entwicklung bei der Feuerwehr gesehen wird. Herr Ande spricht hier seine eigene persönliche Meinung aus und vermutet, dass es mittelfristig mehr hauptamtliche Wachen bzw. zentrale Stützpunkte mit hauptberuflichen Kräften geben wird.

Inge Knörr fragt, wie der Transport von Tragkraftspritzenanhängern zum Einsatzort geregelt ist. Hierfür gibt es keine Rechtsvorschrift. Nach Rücksprache mit den Kommandanten ist dies in jedem Ortsteil individuell organisiert. Heinz Schweigert sieht dennoch für jede Ortswehr den Bedarf an einem Fahrzeug, damit diese ordentlich arbeiten können.
Des Weiteren möchte Inge Knörr wissen, welche Konsequenzen eine Hilfsfristüberschreitung hat. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Bisher ist bayernweit jedoch kein einziger Fall bekannt oder kein Gerichtsurteil gesprochen worden. Eine Kommune muss einfach im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (= Haushalt) handeln.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt erklärt Herr Ande, dass ein Ausrücken von Fahrzeugen ohne volle Besatzung nicht sinnvoll ist, da jedes Feuerwehrfahrzeug nach dem Prinzip „Einheit von Gerät und Mannschaft“ ausgelegt ist und jede Person im Fahrzeug eine zugeordnete Aufgabe hat.

Abschließend bedankt sich die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß bei allen aktiven Feuerwehrdienstleistenden für die hohe Verantwortung bei diesem ehrenamtlichen  Engagement und die Freizeit, die sie für die Einsätze, Ausbildung und Fortbildung investieren.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2019 07:50 Uhr