Dorferneuerungsverfahren für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Marktgemeinderat, 01.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Amt für ländliche Entwicklung hat angekündigt, dass die „einfachen Dorferneuerungsverfahren“ für die Ortsteile Mettelaurach und Buchen ab 2021 eingeleitet werden können.
Da im Ortsteil Mettelaurach ein größerer Sanierungsumfang als in Buchen vorliegt, schlägt das Amt vor, dass mit diesem Ortsteil begonnen wird.
Ein „einfaches Dorferneuerungsverfahren“ hat folgenden Ablauf:
1. Die Marktgemeinde sucht und beauftragt einen Planer für die Erstellung der Planungsunterlagen für die öffentlichen Maßnahmen
2. Die Anlieger werden in den Planungsprozess mit eingebunden
3. Der Planentwurf wird zusammen mit dem Amt für ländliche Entwicklung überarbeitet
4. Zwischen dem Amt für ländliche Entwicklung und dem Markt wird eine Einleitungsvereinbarung geschlossen und der Förderantrag wird gestellt
5. Der Markt schreibt die Bauleistungen aus und vergibt diese
6. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Verwendungsnachweis geführt
Um das Verfahren beginnen zu können, sollten zunächst verschiedene geeignete Büros für die Planungsleistungen gesucht werden und der Planungsauftrag in der nächsten Bauausschusssitzung vergeben werden.
Franz Kirchdörfer bittet darum, die Planer für die Marktsituation und die gestiegenen Preise zu sensibilisieren, um realistische Angebote nahe dem Vergabewert zu erhalten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Planungsbüros für die „einfache Dorferneuerung“ in Mettelaurach zu suchen und die Vergabe des Planungsauftrages für die nächste Bauausschusssitzung vorzubereiten.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Planungsbüros für die „einfache Dorferneuerung“ in Mettelaurach zu suchen und die Vergabe des Planungsauftrages für die nächste Bauausschusssitzung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2019 07:50 Uhr