Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage nördlich von Mosbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Marktgemeinderat, 01.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 01.02.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Fa. Wust- Wind & Sonne plant den Bau einer großen Freiflächen PV-Anlage auf dem Flst. 306, Gemarkung Mosbach. Das Flurstück hat eine Fläche von ca. 5,3 ha in befindet sich westlich des Windrades bei Mosbach.

Da sich die Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet und die PV-Anlage dort nicht ohne weiteres zulässig ist, muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan für diese Nutzung aufgestellt werden.

Der Bauherr hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB und die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt und wäre bereit, die Kosten dafür zu tragen.

Da sich die Fläche jedoch nicht in seinem Eigentum befindet, sondern nur langfristig gepachtet wird, ist es in diesem Falle besser, einen gewöhnlichen Bebauungsplan aufzustellen und alles Weitere in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zu regeln.

Harald Eisenbeiß findet das Vorhaben aus ökologischer Sicht gut, aus landwirtschaftlicher Sicht kann er aber kaum zustimmen, da wieder wertvolle Flächen verloren gehen.

Inge Knörr spricht sich aufgrund des Eingriffs in die Natur dafür aus, Photovoltaikanlagen lieber auf Dachflächen zu installieren. Man sollte hier immer global denken, da durch die Gewinnung der hierfür erforderlichen Materialien viel Natur geopfert wird.

Christine Hildner sieht den Flächenverbrauch im Gemeindegebiet für Photovoltaikanlagen bisher als gering an und befürwortet den Antrag.

Michael Brunner hat keine Bedenken gegen die geplante Anlage, da sie sich an eine bereits bestehende Anlage anschließt und sich in die Umgebung einfügt.

Franz Kirchdörfer erinnert an einen möglichen Beschluss vor ca. 10 Jahren, nach dem keine Flächen mehr im Außenbereich für solche Projekte herangezogen werden sollen. Dem Gremium ist ein Beschluss dieser Art jedoch nicht bekannt. Auch eine Nachprüfung durch die Verwaltung war negativ.

Beschlussvorschlag

1. Für das Flurstück 306, Gemarkung Mosbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung, sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Beschluss

1. Für das Flurstück 306, Gemarkung Mosbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung, sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 26.03.2019 07:50 Uhr