Zweckvereinbarung mit dem Landkreis über einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Marktgemeinderat, 01.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der damit verbundenen Verpflichtung für jede Kommune, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen, hat der Landkreis Ende des vergangenen Jahres einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Kommunen des Landkreises eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst grundsätzlich alle gesetzlichen Regelungen aus der DSGVO.
Die Finanzierung dieses Postens erfolgt je zur Hälfte durch den Landkreis und die beteiligten Gemeinden, gemessen an der amtlichen Einwohnerzahl.

Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist im RIS hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 17:13 Uhr