Kommunales Förderprogramm für Dächer- und Fassaden - Anpassung der Förderhöchstsätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Marktgemeinderat, 05.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 49. Marktgemeinderat 05.04.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das kommunale Förderprogramm des Marktes Markt Erlbach wurde in den vergangenen 19 Jahren bei einer ganzen Reihe von Bauvorhaben angewendet, um private Bauherren bei der Sanierung ihrer Anwesen im Innenort zu unterstützen. In den letzten drei bis vier Jahren sind aber nur noch wenige Anfragen gestellt worden, auch wenn noch bei einer ganzen Reihe von Gebäuden Sanierungsbedarf besteht. Und bei diesen wenigen Fördervorhaben war die Förderhöchstsumme von 15.000 € meist nicht ausreichend und daher haben der Bauausschuss und der Gemeinderat in solchen Fällen auch immer wieder Einzelregelungen getroffen und auch höhere Fördersummen im Rahmen von speziellen Sanierungsvereinbarungen bewilligt.

Das Büro Stadt und Land (NEA), das den Markt im Zusammenhang mit dem kommunalen Förderprogramm berät, hat deshalb vorgeschlagen, dass die Förderobergrenze des Kommunalen Förderprogrammes insgesamt überdacht und auch der förderfähige Nebenkostenanteil auf 16 % (statt wie bisher 12 %) erhöht werden sollte, da die Bau- und Baunebenkosten wesentlich gestiegen sind und die meisten Bauherren auch bei einer Förderung von 15.000 € keinen Anreiz sehen, das  recht umfangreiche Förderprozedere anzugehen.

Auch der Bauausschuss teilt diese Ansicht und hat daher in seiner letzten Sitzung folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Förderhöchstsumme des kommunalen Förderprogrammes für Regelfälle von 15.000 € auf 30.000 € je Vorhaben zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten im Baugewerbe Rechnung zu tragen und bessere Anreize für Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. Der zuzüglich förderfähige Anteil der Nebenkosten sollte von 12 % der anrechenbaren Baukosten auf max. 16 % angehoben werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Förderhöchstsumme des kommunalen Förderprogrammes für Regelfälle von 15.000 € auf 30.000 € je Vorhaben zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten im Baugewerbe Rechnung zu tragen und bessere Anreize für Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. Der zuzüglich förderfähige Anteil der Nebenkosten wird von 12 % der anrechenbaren Baukosten max. 16 % angehoben.

2. Die Satzung des kommunalen Förderprogrammes, in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2008, ist entsprechend zu ändern. Die Änderungssatzung soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Förderhöchstsumme des kommunalen Förderprogrammes für Regelfälle von 15.000 € auf 30.000 € je Vorhaben zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten im Baugewerbe Rechnung zu tragen und bessere Anreize für Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. Der zuzüglich förderfähige Anteil der Nebenkosten wird von 12 % der anrechenbaren Baukosten max. 16 % angehoben.

2. Die Satzung des kommunalen Förderprogrammes, in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2008, ist entsprechend zu ändern. Die Änderungssatzung soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2019 16:18 Uhr