Neubau einer Kindertagesstätte - Gründung des Gebäudes


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Marktgemeinderat, 10.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Anfang diesen Jahres wurde ein Bodengutachten für den Neubau des Kindergartens an der Neuen Straße erstellt und es wurde ein Statiker beauftragt, die Erkenntnisse aus dem Gutachten in die Ausführungsplanung mit einzuarbeiten.
Der Statiker hat inzwischen seine Berechnungen vorgelegt. Da der Baugrund wegen das ehemaligen Ortsgrabens sehr schlecht ist, ist eine aufwändigere Gründung erforderlich.

Architekt und Planer Dieter Wirsching erläutert in der Sitzung, dass im Untergrund mehrere Hohlräume gefunden wurden. Aufgrund dieses Umstands hat das Bodengutachten ergeben, dass sowohl 21 tiefe Brunnenfundamente als auch eine geänderte Lastabtragung im Gebäude erforderlich sind. Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 100.000 Euro.
Die bessere Alternative aus Sicht von Herrn Wirsching wäre der Bau eines Kellerraums mit 80 bis 90 m² und eine Fortführung des Aufzugs in das Kellergeschoss. Die Kosten hierfür betragen einschließlich der geänderten Lastabtragung etwa 155.000 Euro.
Die Raumhöhe beträgt 2,50 Meter, Fenster sind nicht vorgesehen und in diesem Fall nicht zielführend (Straße, Spielplatz). Es ist hier eine Entlüftung vorgesehen.
Bei ähnlich gelagerten Fällen haben die jeweiligen Bauherren in der Regel eine höhere Förderung durch die Regierung von Mittelfranken erhalten. Dies sollte mit der Regierung auf jeden Fall besprochen werden. Grundsätzlich ist die bisher in Aussicht gestellte Förderung nicht in Gefahr, da es sich bei dem zusätzlichen Aufwand um eine baulich erforderliche Maßnahme handelt.
Dieter Wirsching würde nach einem entsprechenden Beschluss umgehend mit der Regierung Kontakt aufnehmen, um das das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine nochmalige Genehmigung ist aus seiner Sicht nicht erforderlich, da es sich lediglich um eine Tektur handelt.

Eine Versetzung des Gebäudes, wie von Klaus Adelhardt vorgeschlagen, wird für schwierig erachtet, da die Außenfläche anderweitig genutzt werden muss (Raum für Grün und Spielplatz).

Auf Nachfrage von Rudolf Born erklärt Dieter Wirsching; dass die oben genannten Änderungen keine Auswirkungen auf die geplante Durchfahrtsstraße haben werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt den Bau eines Kellerraumes anstatt der Gründung mittels Brunnenfundamenten.
2. Der geplante Aufzug soll bis in das Untergeschoss fortgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken bezüglich möglicher Auswirkungen dieser Beschlüsse auf die Gesamtförderung zu halten.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt den Bau eines Kellerraumes anstatt der Gründung mittels Brunnenfundamenten.
2. Der geplante Aufzug soll bis in das Untergeschoss fortgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken bezüglich möglicher Auswirkungen dieser Beschlüsse auf die Gesamtförderung zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2019 11:49 Uhr