Entlastung der Jahresrechnung 2017 der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Marktgemeinderat, 10.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz den Vorsitz, da die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit an der Beratung und Abstimmung gemäß Art.
49 der Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Dritter Bürgermeister Wolfgang Stotz schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2017 die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Stiftung Bürgerhaus zum Löwen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2019 11:49 Uhr