Antrag eines Bürgers zur Verpflichtung der Bauwerber im Baugebiet Kirchsteigfeld für die Herstellung der Grundstücksbepflanzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Marktgemeinderat, 10.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 50. Marktgemeinderat 10.05.2019 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Ein Markt Erlbacher Bürger hat einen Antrag an den Markt Markt Erlbach gestellt, in dem er formuliert, dass der Markt beim Baugebiet Kirchsteigfeld verbindliche Vorgaben zur Gestaltung, Versiegelung und Bepflanzung der privaten Baugrundstücke machen soll, um zu verhindern, dass die Grundstücke so sehr versiegelt werden, dass kein Platz mehr für Flora und Fauna ist. Der Antrag liegt in der Anlage bei.

Im Bebauungsplan ist zur Bepflanzung des Baugebietes bereits festgesetzt, dass an der Süd- und Ostseite (teils auf Privatgrund) eine Ortsrandeingrünung (Heckenpflanzung mit heimischen Gehölzen) herzustellen ist. Die Pflicht zur Herstellung soll laut Beschluss des MGR (im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) in die Notarverträge aufgenommen werden. Weiterhin beinhaltet der Bebauungsplan auch die Pflicht zur Pflanzung von Bäumen auf den Grundstücken und setzt externe Ausgleichsflächen fest, die für die Natur aufgewertet werden, um den Eingriff zu kompensieren.

Über diese Festlegungen des Bebauungsplanes hinaus können im Rahmen der Grundstückskaufverträge grundsätzlich auch weitere Auflagen mit aufgenommen werden, nachdem im privatrechtlichen Bereich Vertragsfreiheit herrscht. Die Verwaltung rät aus nachfolgenden Gründen aber ausdrücklich davon ab, den künftigen Bauwerbern eine solche Last aufzuerlegen:
1. In keinem anderen Baugebiet wurden bisher so weitreichende Verpflichtungen in die Kaufverträge aufgenommen.
2. Die Auflagen würden einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Eigentümer darstellen.
3. Die Verwaltung kann und wird die Einhaltung der Auflagen nicht kontrollieren können, da die Mitarbeiter kein Betretungsrecht für die privaten Grundstücke haben. Vorgaben, die nicht kontrolliert werden können, sind von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen ökologischen Ansatz bei der Grundstücksgestaltung eher auf freiwilliger Basis z.B. mit folgenden Mitteln zu fördern:

1. Übergabe von Informationsmaterial und Saatgut für Blühflächen beim Verkauf der Grundstücke
2. Anbieten von Informationsveranstaltungen zur naturverträglichen Anlage von Baugrundstücken

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß verliest Auszüge und Festsetzungen aus dem Bebauungsplan zu den Themenbereichen Begrünung, Einbau von Zisternen, der Anlage der Gärten, zu Nistmöglichkeiten usw. und erklärt, dass bereits Vieles geregelt ist.

Volker Rudolph bittet grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass gesammeltes Wasser aus Zisternen als Brauchwasser genutzt werden kann. Er hält es für sinnvoll, wenn in den Notarverträgen eine Maximalflächenbegrenzung für die Anlage von „Steingärten“ sowie die Verlegung von wasserdurchlässigem Pflaster festgeschrieben wird.

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erinnert daran, dass sie in ihrer ersten Amtsperiode die Ausführung der vorgeschriebenen Begrünung im Gewerbegebiet durchgesetzt hat, was damals zu sehr viel Unmut bei den Grundstückseigentümern geführt hat.

Klaus Adelhardt spricht sich dafür aus, keine Vorschriften zu erlassen, wenn diese nicht wirkungsvoll kontrolliert werden können.

Matthias Mandel möchte wissen, wie eine Kontrolle durchgeführt werden könnte und ob es sich dann um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass nur eine Sichtkontrolle von außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden kann. Die Verwaltung hätte lediglich die Möglichkeit der schriftlichen Rüge, da keine bewehrte Satzung greift.

Rudolf Born findet die Anregung des Bürgers grundsätzlich sehr gut, bezweifelt aber eine wirksame Umsetzung.

Geschäftsleiter Sebastian Gaukler erklärt anhand eines privaten Beispiels, dass man den Grundstückseigentümern und Bauherren keine Vorgaben bezüglich der Gartengestaltung machen sollte, wenn diese einen mittleren bis hohen sechsstelligen Betrag für Grundstückskauf, Neubau und Gestaltung aufwenden.

Heinz Schwemmer schließt sich dessen Aussagen an und spricht sich gegen Vorschriften in den Notarverträgen aus.

Volker Rudolph findet, dass die Grundstücke sehr wohl von außerhalb kontrolliert werden können. Des Weiteren bittet er Sebastian Gaukler, private Äußerungen zu unterlassen und hier nicht wie ein MGRM aufzutreten. Er könne  hierzu gerne die Bürgerfragestunde nutzen.

Julia Maj erklärt, dass die Einhaltung der Vorschriften auch in anderen Städten kontrolliert werde.

Heinz Schweigert erkennt bereits ein Umdenken in der Gesellschaft bei diesem Thema und findet, dass man den Bürgern keine Vorschriften machen sollte.

Georg Zeilinger spricht sich ebenfalls gegen eine Bevormundung aus. Er fragt, ob für diese Anfrage überhaupt ein Beschluss erforderlich ist. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Verwaltung die Anfrage als Tagesordnungspunkt aufgenommen hat und hierfür ein Beschluss des MGR gewünscht wird, um Klarheit beim zukünftigen Umgang mit diesem Thema zu haben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag eines Bürgers zur naturverträglichen Gestaltung der Grundstücke im Baugebiet Kirchsteigfeld zur Kenntnis. In den Notarverträgen sollen aber keine verbindlichen Vorgaben zur Grundstücksgestaltung getroffen werden, die über die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 30 hinausgehen. Stattdessen sollen die Bauwerber auf freiwilliger Basis, z.B. durch Informationsveranstaltungen, kostenloses Saatgut usw. dazu animiert werden, der Natur den entsprechenden Raum auf ihren Grundstücken einzuräumen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag eines Bürgers zur naturverträglichen Gestaltung der Grundstücke im Baugebiet Kirchsteigfeld zur Kenntnis. In den Notarverträgen sollen aber keine verbindlichen Vorgaben zur Grundstücksgestaltung getroffen werden, die über die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 30 hinausgehen. Stattdessen sollen die Bauwerber auf freiwilliger Basis, z.B. durch Informationsveranstaltungen, kostenloses Saatgut usw. dazu animiert werden, der Natur den entsprechenden Raum auf ihren Grundstücken einzuräumen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 04.06.2019 11:49 Uhr