Bebauungsplan Nr. 31 - Solarpark Mosbach II und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse aus den Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Marktgemeinderat, 05.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu den beiden oben genannten Bauleitplänen wurde inzwischen durchgeführt und anders als bei vielen Verfahren gab es eine sehr rege Beteiligung der Öffentlichkeit.

Seit Bekanntwerden der Planung haben sich zwei verschiedene Interessensgruppen herausgebildet und es wurde eine Petition gegen und eine Petition für die Solaranlage gestartet.

Petitionen sind rechtlich nicht bindend und daher für den Markt Markt Erlbach zunächst nur als Meinungsspiegel relevant und haben auf die gemeindliche Bauleitplanung keinen rechtlichen Einfluss. Daher haben beide Interessensgruppen ihre Argumente zusätzlich noch im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht, so dass sich der Marktgemeinderat mit diesen Argumenten auseinandersetzen muss.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung haben sich auch eine ganze Reihe von Stellen zu der Planung geäußert, der Tenor bei diesen Stellungnahmen ist aber grundsätzlich positiv, da die Energiewende nun einmal auf den weiteren Ausbau der Photovoltaik angewiesen ist.

Das Planungsbüro TEAM 4 (Nürnberg), das mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt ist, hat die Stellungnahmen ausgewertet und in tabellarischer Form zusammengefasst und in Rücksprache mit der Verwaltung Vorschläge zur Behandlung erarbeitet. Diese Zusammenfassung liegt in der Anlage bei. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Bei entsprechender Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen müssen die Planungsentwürfe noch einmal angepasst werden.

Außerdem muss aktuell noch eine sogenannte „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP) erstellt werden und es sind auch noch Gespräche mit dem Landratsamt erforderlich, um bauordnungsrechtliche Fragestellungen (insbesondere die Überschneidung der Abstandsflächen zwischen Windrad und Solaranlage) zu erörtern, so dass der Beschluss für die Offenlage der Bauleitpläne noch nicht jetzt, sondern voraussichtlich erst nach der Sommerpause gefasst werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis.

2. Die Behandlung dieser Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend der mit der Verwaltung abgestimmten Vorschläge des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt. Die Planentwürfe sollen dementsprechend angepasst und ergänzt werden.

3. Die Planentwürfe sollen zum Beschluss über die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB noch einmal vorgelegt werden, wenn die Ergebnisse der saP  vorliegen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Landratsamt stattgefunden haben und sich hieraus ergebende Änderungen in die Planungen eingearbeitet wurden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis.

2. Die Behandlung dieser Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend der mit der Verwaltung abgestimmten Vorschläge des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt. Die Planentwürfe sollen dementsprechend angepasst und ergänzt werden.

3. Die Planentwürfe sollen zum Beschluss über die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB noch einmal vorgelegt werden, wenn die Ergebnisse der saP  vorliegen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Landratsamt stattgefunden haben und sich hieraus ergebende Änderungen in die Planungen eingearbeitet wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.08.2019 11:17 Uhr