Erneuerung des Wasserrechtes für die Kläranlage Jobstgreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Marktgemeinderat, 05.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 52. Marktgemeinderat 05.07.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Wasserrecht der Kläranlage in Jobstgreuth wäre bereits 2019 ausgelaufen, aber das Landratsamt hat die Frist auf Antrag der Verwaltung noch einmal bis Ende 2020 verlängert.

Das Ingenieurbüro Finster hat sich im Zusammenhang mit den Kläranlagen im westlichen Gemeindegebiet auch mit der Anlage in Jobstgreuth befasst und kommt zu dem Ergebnis, dass die Teichkläranlage voraussichtlich mit verhältnismäßig geringem finanziellem Aufwand noch einmal eine wasserrechtliche Erlaubnis für weitere 20 Jahre erhalten kann.

Nach Angabe des Ingenieurbüros müssen die Teiche entschlammt und eventuell noch erweitert werden, um die geltenden Anforderungen zu erfüllen. Näheres kann aber erst im Rahmen einer konkreten Planung in Zusammenarbeit mit dem WWA festgelegt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das Ingenieurbüro Finster (Baudenbach) mit den Planungsarbeiten zur Verlängerung des Wasserrechts der Kläranlage betraut wird, da sich das Büro bereits mit der Anlage auseinandergesetzt hat.

Auf Nachfrage von Rudolf Born hinsichtlich der Belastung für die angeschlossenen Bürger erklärt Dr. Birgit Kreß, dass die Maßnahme wie bei anderen Anlagen in die Gebührenkalkulation einfließt.

Inge Knörr möchte wissen, ob der Markt aus Haushaltsmitteln einen Vorschuss leisten muss. Dies kann man durchaus so sehen, die Kosten werden anschließend über die Gebühren abgerechnet.

Beschlussvorschlag

1.  Das Ingenieurbüro Finster wird beauftragt, die Planungsarbeiten, die für eine Verlängerung des Wasserrechts der Teichkläranlage in Jobstgreuth erforderlich sind, durchzuführen. Das Büro soll außerdem in Rücksprache mit dem WWA eine Ausschreibung der notwendigen Arbeiten erarbeiten und die Bauüberwachung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

2. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden. Die für die Ertüchtigung erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsergebnis ist zur Entscheidung über die Vergabe vorzulegen.

3. Für den Fall, dass eine Erweiterung der Abwasserteiche erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt in Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu treten und die Kaufverträge zu den betreffenden Flächen zu unterzeichnen.

Beschluss

1.  Das Ingenieurbüro Finster wird beauftragt, die Planungsarbeiten, die für eine Verlängerung des Wasserrechts der Teichkläranlage in Jobstgreuth erforderlich sind, durchzuführen. Das Büro soll außerdem in Rücksprache mit dem WWA eine Ausschreibung der notwendigen Arbeiten erarbeiten und die Bauüberwachung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

2. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt eingestellt werden. Die für die Ertüchtigung erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsergebnis ist zur Entscheidung über die Vergabe vorzulegen.

3. Für den Fall, dass eine Erweiterung der Abwasserteiche erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt in Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu treten und die Kaufverträge zu den betreffenden Flächen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2019 11:17 Uhr