Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Heubergehalle bei Siedelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 27.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 27.03.2019 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am südlichen Ortsrand von Siedelbach soll eine Heubergehalle mit ca. 50 m Länge und 20 m Breite errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich und ist zu den nach § 35 (1) privilegierten Bauvorhaben zu zählen (dient einem landwirtschaftlichen Betrieb).

Nach § 35 (1) BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Die erforderliche Erschließung ist gesichert und das entgegenstehen öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB,  zum Bau einer Heubergehalle auf dem Flst. 226, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB,  zum Bau einer Heubergehalle auf dem Flst. 226, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 16:50 Uhr