Antrag des Faschingskomitees Markt Erlbach e. V. auf Nutzung des Gemeindewappens
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Marktgemeinderat, 04.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit E-Mail vom 05.09.2019 beantragt das Faschingskomitee Markt Erlbach e.V. die Nutzung des gemeindlichen Wappens zur Abbildung auf den jährlichen Orden, die zu jeder Faschingssession erstellt werden. Die Orden zeigten in der Vergangenheit zahlreiche Markt Erlbacher Gebäude und Sehenswürdigkeiten wie die Rangauhalle, das Rangaubad, das Torhaus, das Museum und das Bürgerhaus oder auch kulturelle Verbindungen wie die Städtepartnerschaft mit Panazol.
Das Faschingskomitee möchte das Wappen auch zukünftig auf den Orden abbilden und bittet daher um Einverständnis der Marktgemeinde. Nach internen Richtlinien ist für die Genehmigung der Marktgemeinderat zuständig.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Antrag keine Bedenken. Die Erlaubniserteilung wird mit entsprechenden Auflagen verbunden.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt dem Faschingskomitee Markt Erlbach e.V. die Verwendung des marktgemeindlichen Wappens auf den Faschingsorden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt dem Faschingskomitee Markt Erlbach e.V. die Verwendung des marktgemeindlichen Wappens auf den Faschingsorden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2019 09:09 Uhr