Bestellung von Wahlleitern für die Kommunalwahlen 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Marktgemeinderat, 04.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 53. Marktgemeinderat 04.10.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 ist nach Artikel 5 Absatz 1 Sätze 1 und 3 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) der erste Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Marktgemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten vom Marktgemeinderat zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen zu berufen. Aus diesem Personenkreis ist auch eine stellvertretende Person zu berufen. Nicht berufen werden können Personen, die bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl kandidieren, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leiten/geleitet haben oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung sind. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Abwicklung der Kommunalwahlen erscheint es sinnvoll, Personen aus dem Kreis der Bediensteten zu berufen. Die Verwaltung schlägt vor, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin für die Gemeindewahlen zu berufen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 Herrn Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 Herrn Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2019 09:09 Uhr