Bestellung von Wahlleitern für die Kommunalwahlen 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Marktgemeinderat, 04.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 ist nach Artikel 5 Absatz 1 Sätze 1 und 3 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)
der erste Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Marktgemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten vom Marktgemeinderat zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen zu berufen. Aus diesem Personenkreis ist auch
eine stellvertretende Person zu berufen. Nicht berufen werden können Personen, die
bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl kandidieren, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leiten/geleitet haben oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung sind. Die
Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Abwicklung der Kommunalwahlen erscheint es sinnvoll, Personen aus dem Kreis der Bediensteten zu berufen. Die Verwaltung schlägt vor, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin für die Gemeindewahlen zu berufen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 Herrn Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 Herrn Sebastian Gaukler als Wahlleiter und Frau Vanessa Bereska als stellvertretende Wahlleiterin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2019 09:09 Uhr