Namensvergabe für die Straße zum Fallhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Marktgemeinderat, 08.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Eigentümer des Aussiedlerhofes an dem Weg, der zum Ortsteil „Fallhaus“ führt, hat um die Zuweisung einer Hausnummer gebeten, da viele Lieferungen nicht dort, sondern an seiner Wohnadresse ankommen.
Um eine Hausnummer vergeben zu können, muss der Weg aber einen offiziellen Namen erhalten.
Aus Sicht der Verwaltung wären wegen der Ortslage oder aufgrund alter Flurbezeichnungen zum Beispiel folgende Namen denkbar:
„Am Fallhaus“
„Zum Fallhaus“
„In der Stritt“
„Im Löchlein“
„Am Strittweiher“
Es entwickelt sich eine kurze Diskussion, in der zunächst ein Bezug zum „Ortsteil“ Fallhaus präferiert wird, aufgrund einer möglichen Verwechslung der unterschiedlichen Anwesen jedoch eher der Bezug zum Strittweiher gewählt werden sollte.
Der Aussiedlerhof erhält die Hausnummer 2.
Beschlussvorschlag
Der landwirtschaftliche Weg auf dem Flurstück 507
, Gemarkung Markt Erlbach, erhält die Bezeichnung „Am Strittweiher“.
Beschluss
Der landwirtschaftliche Weg auf dem Flurstück 507, Gemarkung Markt Erlbach, erhält die Bezeichnung „Am Strittweiher“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8
Datenstand vom 29.11.2019 13:07 Uhr