Bebauungsplan 31 "Solarpark Mosbach II" und 8. Änderung des FNP - Offenlagebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Marktgemeinderat, 08.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 54. Marktgemeinderat 08.11.2019 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Solarpark bei Mosbach wurde ergänzt, nachdem zum einem noch die sogenannte saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) erstellt werden und auch das Landratsamt zu bauordnungsrechtlichen Fragen konsultiert werden musste.

Bei der saP wurde festgestellt, dass zwei Brutpaare der Feldlerche vorhanden sind, deren Lebensraum an anderer Stelle mit einer externen Ersatzmaßnahme kompensiert werden muss. Daraufhin wurde der Planung noch eine ca. 0,4 ha große Ausgleichsfläche hinzugefügt.

Die Solarfläche wurde außerdem auch verkleinert, um die Abstandsflächen zu dem bestehenden Windrad einzuhalten. Der Planungsentwurf ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Die Verwaltung hat die so angepasste Planung durchgesehen und einige kleinere Korrekturen veranlasst. Mit dem so geänderten Entwurf können aus Sicht der Verwaltung die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat billigt den durch das Büro TEAM 4 vorgelegten überarbeiteten Planungsentwurf für den Bebauungsplan Nr. 31 und die zugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Mit der Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat billigt den durch das Büro TEAM 4 vorgelegten überarbeiteten Planungsentwurf für den Bebauungsplan Nr. 31 und die zugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Mit der Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 29.11.2019 13:07 Uhr